Beitragsabhängige Förderung

Investitionen in den Arbeitsschutz lohnen sich jetzt gleich doppelt: Sie sorgen für Sicherheit in Ihrem Unternehmen und Ihre BG BAU unterstützt Sie dabei finanziell.

Für Anschaffungen wie Sicherheitstechniken, Zusatzausrüstungen oder die Organisation des Arbeitsschutzes zahlen wir Ihnen attraktive Prämien! Auch Qualifikationsmaßnahmen für Ihre Beschäftigten, um sicher und gesund zu arbeiten, fördern wir.

Was sind die Voraussetzungen für die beitragsabhängige Förderung?

Die BG BAU fördert Unternehmen:

  • ab einem Beitrag zur Berufsgenossenschaft (BG) von 100 Euro
    und
  • mindestens einer oder einem Beschäftigten.
  • Die jeweilige Summe ist abhängig von der Höhe des BG-Beitrags.

Die BG BAU unterstützt außerdem Unternehmerinnen und Unternehmer ohne Beschäftigte mit einer Fördersumme von bis zu 250 Euro je Kalenderjahr, wenn sie eine freiwillige Versicherung bei der BG BAU abgeschlossen haben.

Wie hoch ist die beitragsabhängige Fördersumme für Ihr Unternehmen?

Wie hoch die minimale und maximale Fördersumme pro Kalenderjahr für Ihr Unternehmen ist, können Sie der folgenden Auflistung entnehmen.

Tabelle Stufen und Fördersummen

Fördersumme pro Kalenderjahr:

  • 100  Euro
     

Fördersumme pro Kalenderjahr:

  • 10 % des Umlagebeitrages, mindestens 100 Euro und maximal 2.500 Euro
     

Fördersumme pro Kalenderjahr:

  • 7,5 % des Umlagebeitrages, mindestens 2.500 Euro und maximal 3.750 Euro
     

Fördersumme pro Kalenderjahr:

  • 5 % des Umlagebeitrages, mindestens 3.750 Euro und maximal 5.000 Euro
     

Fördersumme pro Kalenderjahr:

  • 2 % des Umlagebeitrages, mindestens 5.000 Euro und maximal 20.000 Euro
     

Können Fördersummen über mehrere Jahre angespart werden?

Ja, denn wir wollen auch kleinere Unternehmen umfassend fördern: Deshalb können Sie die Fördersummen der Stufen A bis D auch über mehrere Jahre ansparen. Sie haben dazu Fragen? Rufen Sie uns an, unter Tel.: 0800 3799100.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Für die Förderung gilt es ein paar Dinge zu beachten:

  • Antragsberechtigt sind gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU.
  • Gefördert werden Maßnahmen aus dem Prämienkatalog der BG BAU.
  • Finanzielle Mittel gibt es für Arbeitsschutzmaßnahmen, für die Sie noch keine Förderung erhalten haben.
  • Falls geförderte Arbeitsmittel innerhalb der ersten 12 Monate nach Förderung weiterverkauft werden, müssen die gewährten Zuschüsse zurückerstattet werden.
  • Gebrauchte Geräte, Maschinen etc. sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Eingereichte Rechnungen für förderfähige Geräte und Maßnahmen dürfen nicht älter als 365 Tage sein. Maßgebend ist das Rechnungsdatum. Ältere Rechnungen können nicht berücksichtigt werden. Auf der Rechnung muss die genaue Bezeichnung der förderfähigen Geräte bzw. Maßnahmen aufgeführt sein (Hersteller, Modellbezeichnung, Artikelnummer des Herstellers). Ungenaue oder unvollständige Angaben können zur Ablehnung des Antrags führen.
  • Für den Nachweis können Sie Fotos, Foto-CDs, Videos, Rechnungskopien, Belege, Zertifikate oder Urkunden verwenden.
  • Ihre Antragsunterlagen müssen vollständig sein.
  • Eine Aufsichtsperson steht Ihnen bei der Durchführung beratend zur Seite und vergewissert sich zugleich über die Umsetzung.
  • Genauere Informationen zu den Anforderungen finden Sie jeweils auf der Seite der einzelnen Arbeitsschutzprämien.
  • Bitte beachten Sie: Bei Beitragsrückständen oder einer Insolvenz kann ein Unternehmen nicht gefördert werden.

Förderung von Leasinggeräten - geht das?

Die BG BAU fördert auch Leasinggeräte. Im Jahr des Abschlusses des Leasingvertrags kann einmalig ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Die maximale Fördersumme pro Leasinggerät entspricht den gleichen Vorgaben, wie für die maximale Fördersumme von Kaufgeräten. Grundlage für die Berechnung bilden die Anschaffungskosten, d.h. die Gesamtsumme der monatlichen Netto-Leasingraten (Nutzungsrate ohne Servicerate o. ä.). Die Laufzeit des Leasingvertrags muss mindestens zwölf Monate betragen. Dazu müssen die Dauer bzw. der Anfang und das Ende des Leasings im Leasingvertrag vermerkt sein.

Können Fördermodelle kombiniert werden?

Seit kurzem fördert die BG BAU auch Maßnahmen zur Prävention von Absturzunfällen - und das ganz unabhängig von Ihrem Beitrag, den Sie an die BG zahlen. Diese neuen, beitragsunabhängigen Arbeitsschutzprämien können Sie mit der beitragsabhängigen Förderung kombinieren - Sie gewinnen doppelt!
Weitere Informationen zur Kombination der beiden Fördermodelle finden Sie hier: https://www.bgbau.de/service/angebote/arbeitsschutzpraemien/kombination-von-beitragsabhaengiger-und-beitragsunabhaengiger-foerderung/

Zuletzt noch ein steuerrechtlicher Hinweis:

Gewährt die BG BAU beim Kauf von beweglichem Anlagevermögen Zuschüsse, handelt es sich aus ertragsteuerlicher Sicht um Investitionszuschüsse oder, soweit das Gerät zum sofortigen Betriebsausgabenabzug führt, um Aufwandszuschüsse.

Investitionszuschüsse müssen vom Zuschussempfänger entweder als Betriebseinnahme versteuert werden oder können von den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Anlagevermögens abgesetzt werden.

Aufwandszuschüsse sind sofort zu berücksichtigende Betriebseinnahmen. Die korrekte Versteuerung des Zuschusses liegt im Verantwortungsbereich des Mitgliedsunternehmens beziehungsweise der Antragstellerin oder des Antragstellers.

Videotitel: Bau Entstauber - Echte Profis arbeiten staubarm!

Videoquelle: BG BAU