Dacharbeiten: Absturzgefahren erkennen und vermeiden

Berlin, 17.09.2026 – Arbeiten auf Dächern gehören zu den besonders gefährlichen Tätigkeiten in der Bauwirtschaft. Ob bei Bau-, Instandhaltungs- oder Reinigungsarbeiten: Abstürze von Dachflächen und Durchstürze durch nicht tragfähige Bauteile können schwerste bis tödliche Folgen haben. Anlässlich der Aktionswoche „Dacharbeiten“ der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) vom 21. bis 25. September macht die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) deshalb auf die Gefahren aufmerksam. Neun lebenswichtige Regeln helfen dabei, Dacharbeiten sicher auszuführen.

Auf dem Dach eines eingerüsteten Einfamilienhauses wurde eine Photovoltaikanlage angebracht.

Quelle: U. J. Alexander - stock.adobe.com

Wie groß die Gefahr ist, zeigen die aktuellen Unfallzahlen der BG BAU: Im Jahr 2025 waren 41 Prozent der tödlichen Arbeitsunfälle im Zuständigkeitsbereich der BG BAU Absturzunfälle. Dächer waren zugleich mit 24 Prozent der häufigste Unfallauslöser bei tödlichen Arbeitsunfällen.

Photovoltaik: Sicherheit über die gesamte Nutzungsdauer mitdenken

Mit dem Ausbau der Photovoltaik gewinnt sicheres Arbeiten auf Dächern zusätzlich an Bedeutung. Dabei geht es nicht nur um die erstmalige Montage der Anlagen. Photovoltaikanlagen werden kontrolliert, gewartet und bei Bedarf repariert oder gereinigt. Dachflächen müssen deshalb über viele Jahre hinweg für Kontroll-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten immer wieder betreten werden. 

„Photovoltaikanlagen leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Gleichzeitig entstehen mit ihnen Arbeitsplätze auf dem Dach, die über die gesamte Nutzungsdauer der Anlage sicher erreichbar sein müssen. Absturz- und Durchsturzsicherungen dürfen deshalb kein nachträglicher Gedanke sein, sondern gehören von Anfang an zur Planung“, sagt Björn Kass, Präventionsleiter der BG BAU.

Dazu gehören sichere Zugänge und Verkehrswege ebenso wie geeignete Einrichtungen zum Schutz vor Absturz und Durchsturz. Wer eine Photovoltaikanlage plant oder errichtet, sollte frühzeitig berücksichtigen, wie spätere Wartungs- und Reinigungsarbeiten sicher ausgeführt werden können.

Durchsturz: Gefahr nicht nur an der Dachkante

Bei Arbeiten auf Dächern besteht nicht nur an den Dachkanten Absturzgefahr. Eine besondere Gefahr geht von nicht durchtrittsicheren Dachflächen und Bauteilen aus. Dazu zählen beispielsweise Lichtkuppeln und Lichtbänder. Beschäftigte können durch solche Bauteile durchbrechen und in die Tiefe stürzen.

Vor Beginn der Arbeiten kommt es deshalb darauf an, die Dachfläche genau in den Blick zu nehmen: Welche Bereiche können sicher betreten werden? Wo befinden sich Öffnungen und nicht durchbruchsichere Bauteile? An welchen Stellen sind Schutzmaßnahmen erforderlich? Sichere Verkehrswege sollten bereits vor Arbeitsbeginn festgelegt und anschließend genutzt werden.

Auch bei vermeintlich kurzen Tätigkeiten gelten diese Anforderungen. Das betrifft beispielsweise die Kontrolle einzelner PV-Module, kleinere Reparaturen oder die Reinigung einer Anlage. Wo sich Arbeiten sicher vom Boden oder von einem anderen geschützten Arbeitsplatz aus erledigen lassen, sollte das Betreten des Daches vermieden werden. Für bestimmte Inspektionen und Reinigungsarbeiten können beispielsweise technische Hilfsmittel eingesetzt werden.

Neun Regeln können Leben retten

Für sicheres Arbeiten auf Dächern hat die BG BAU neun lebenswichtige Regeln formuliert:

1. Absturzkanten müssen wirksam gesichert sein.

2. Öffnungen und nicht durchbruchsichere Bauteile müssen gegen Absturz und Durchsturz gesichert sein.

3. Für den Zugang und die Arbeiten sind sichere Verkehrswege zu nutzen.

4. Gerüste dürfen nur genutzt werden, wenn sie sicher und für die Nutzung freigegeben sind.

5. Maschinen und Geräte müssen für die jeweilige Tätigkeit geeignet und mängelfrei sein sowie bestimmungsgemäß verwendet werden.

6. Dächer und Bauteile dürfen nur betreten werden, wenn sie durchtrittsicher sind oder geeignete Schutzmaßnahmen getroffen wurden.

7. Leitern sind nur einzusetzen, wenn sicherere Arbeitsmittel nicht verwendet werden können. Sie müssen gegen Umkippen und Wegrutschen gesichert sein.

8. Die für die jeweilige Tätigkeit erforderliche persönliche Schutzausrüstung ist zu benutzen.

9. Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen einzuhalten.

 

Diese Regeln machen deutlich: Sicheres Arbeiten auf dem Dach beginnt bereits vor dem ersten Schritt auf die Dachfläche. Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung, wirksame Schutzmaßnahmen und eine gute Unterweisung schaffen die Grundlage dafür, dass Beschäftigte ihre Arbeit sicher ausführen können.

Dabei haben technische und organisatorische Schutzmaßnahmen Vorrang. Absturzkanten können beispielsweise durch Seitenschutz gesichert werden. Arbeits- und Schutzgerüste oder Randsicherungen und Schutznetze bieten kollektiven Schutz. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz kommt zum Einsatz, wenn sich die Gefährdung durch vorrangige Maßnahmen nicht ausreichend vermeiden lässt.

„Absturzunfälle sind keine unvermeidbare Begleiterscheinung von Dacharbeiten. Entscheidend ist, die Gefahren vor Beginn der Arbeiten zu erkennen und die notwendigen Schutzmaßnahmen konsequent umzusetzen“, sagt Björn Kass. „Das gilt bei der Installation einer Photovoltaikanlage genauso wie bei einer Wartung oder Reinigung.“

Weitere Informationen:

 

Hintergrund GDA-Aktionswoche (21. bis 25. September): Die Aktionswoche ist Teil des bundesweiten Experimentierjahres der von Bund, Ländern und gesetzlicher Unfallversicherung getragenen Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) zum Thema „Absturz“. Ziel ist es, typische Unfallrisiken sichtbar zu machen und Prävention im Arbeitsalltag zu stärken. In der GDA arbeiten Bund, Länder und Unfallversicherungsträger gemeinsam daran, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu verbessern und Arbeitsunfälle zu verhindern.
 


Pressekontakt BG BAU

Birte Hagedorn, E-Mail: presse(at)bgbau.de, Telefon: 030 85781-681
Katrin Lemcke-Kamrath, E-Mail: presse(at)bgbau.de, Telefon: 030 85781-461



Über die BG BAU

Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als drei Millionen Versicherte, rund 614.000 gewerbsmäßige Unternehmen und ca. 48.000 private Bauvorhaben. Ihr gesetzlicher Auftrag ist es, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu fördern, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de

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