Anschlageinrichtungen

 

Anschlageinrichtungen

"Für vom Dach aus vorzunehmende Arbeiten sind sicher benutzbare Vorrichtungen anzubringen."

MBO, § 32 Dächer, Absatz 8

Trotz der baurechtlichen Forderung nach sicher benutzbaren Vorrichtungen für vom Dach aus vorzunehmende Arbeiten sind nicht alle Dächer damit ausgestattet. Und dies obwohl die meisten Dächer im Laufe der Nutzungsdauer für z. B. Instandhaltungsmaßnahmen begangen werden müssen.

Wenn technische Lösungen  nicht möglich sind, können dauerhafte Anschlageinrichtungen zur Verwendung von PSAgA eine derartige Vorrichtung darstellen.

Und was, wenn keine sicher verwendbaren Vorrichtungen wie dauerhafte Anschlagpunkte vorhanden sind? Der Markt bietet inzwischen eine vielfältige Auswahl an Montageanschlageinrichtungen. Damit kann sich der Zimmerer auch mit temporären Anschlageinrichtungen bei verschiedenen Zwischenbausituationen schnell und flexibel sichern.

Sowohl temporäre als auch dauerhafte Anschlageinrichtungen sind vielfältig einsetzbar und können oft bereits bei der Vormontage am Boden angebracht werden.

Dauerhafte Anschlageinrichtungen 

  • Firstschienen

  • Einzelanschlagpunkte (insbesondere in max. 60 cm Entfernung von Dachausstieg) mit Befestigungen mit Schrauben auf Holz oder Beton

  • Spezielle Einzelanschlagpunkte für Sandwich- und Trapezbleche

Montageanschlageinrichtungen

  • Temporäre Anschlageinrichtungen der Klasse B nach DIN EN 795, z. B. Bandschlingen, Struppen zum Umschlingen von Balken oder Trägern
  • Einzelanschlageinrichtungen, die auf Holz oder Beton mit Schrauben zu befestigen sind

 

 

Darstellung eines Schutzhelms mit Visier.
  • Bildquelle: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH - BG BAU

Die BG BAU fördert die Anschaffung zu 50 % (max. 250 €) von kleinen, leichten Höhensicherungsgeräten und geeignete Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) in Verbindung mit erfolgreicher Teilnahme an einer Schulung zum Umgang mit PSAgA.

Für weitere Informationen siehe Arbeitsschutzprämien der BG BAU.

Das Tragen eines Schutzhelmes mit Kinngurt ist Pflicht bei der Benutzung von PSA gegen Absturz!

 

Der mögliche Einsatz von technischen und organisatorischen Maßnahmen ist vor der Auswahl von Maßnahmen mit Einsatz von PSA gegen Absturz zu überprüfen.
 

Weitere Informationen

Permanente Anschlageinrichtungen als Bauprodukt - Was hat sich durch den Wechsel vom PSA- zum Bau-Produkt geandert? - BauPortal 02/20

Mehr Sicherheit bei der Instandhaltung auf Dächern - BauPortal 08/19

Baustein E601

DGUV Regel 112- 198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“ (bisher BGR/GUV-R 198)

DGUV Regel 112-199 „Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen“ (bisher BGR/GUV-R 199)

DGUV Grundsatz 312-001 „Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen

DGUV Überarbeiteter Grundsatz 312-906 „Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz“ (bisher BGG 906)

DGUV Information 204-011 "Erste Hilfe Notfallsituation: Hängetrauma"