Vermeidungsstrategien / Präventionsmaßnahmen
Pflichten einhalten ist die wichtigste Präventionsmaßnahme.
1. Unternehmensleitung
- Gefährdungsbeurteilungen und Festlegung der Maßnahmen nach T-O-P Prinzip (siehe auch § 4 des Arbeitsschutzgesetzes)
- Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel wie handgeführte Maschinen
- Unterweisung der Beschäftigten für Tätigkeiten und Verwendung von Arbeitsmitteln (zum Beispiel mithilfe der Betriebsanweisung)
2. Beschäftigte
- Anweisungen beachten, Betriebsanweisung aufmerksam lesen und nachfragen, wenn dies erforderlich ist, auf sich selbst und die Kollegen und Kolleginnen achten und auf Fehlverhalten beim Umgang mit Maschinen hinweisen
- Bei Mängeln an der Maschine oder fehlenden Sicherheitseinrichtungen Arbeit einstellen und Mängel unverzüglich melden bzw. Gefährdung beseitigen. Dann erst Arbeit fortsetzen.
- Nutzung der zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)
3. Arbeitsschützer (SiFa, SiBe, SiGeKo …)
- Beraten und Hinweisen
- Überwachen
- Planen
- Schulen
- usw.
Bedienungs- bzw. Gebrauchsanleitung
In Bedienungs- bzw. Gebrauchsanleitungen finden sich neben Hinweisen für den normalen und sicheren Betrieb, Warnhinweisen und spezifischen Sicherheitshinweisen auch Angaben für die bestimmungsgemäße Verwendung. Das "Lesen" der Bedienungsanleitung ist Voraussetzung für den sicheren Betrieb eines Produktes. Durch die Beachtung der Bedienungsanleitung werden bereits viele Unfallgefahren ausgeschlossen.
Schutzeinrichtungen und Schutzausrüstungen
Vorhandene Schutzeinrichtungen sind tatsächlich zu benutzen und sollten niemals abmontiert oder unwirksam gemacht werden! Neben der Beachtung des persönlichen Schutzes – Gehör-, Augen- und Staubschutz – ist auch das nähere Arbeitsumfeld zu betrachten, um eine Gefährdung weiterer Personen zu vermeiden.
Ein Spaltkeil an Kreissägen (auch an Handkreissägen) verhindert das Klemmen des Sägeblattes und das gefährliche Zurückschlagen eines Werkstückes insbesondere beim Längsschnitt. Selbstschließende Abdeckungen an Handkreissägen verhindern Eingriffe in das laufende/nachlaufende Sägeblatt.
- Bildquelle: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU
Kettensägen sind durch die schnell umlaufende Kette insbesondere bei Verklemmen oder Rückschlag für Ungeübte besonders gefährlich. Sicheres Arbeiten ist nur mit entsprechenden Vorkenntnissen möglich.
Der Einsatz von Kettensägen sollte nur mit entsprechender Ausrüstung wie Schnittschutzkleidung, Augen- und Gehörschutz erfolgen. Vor jedem Gebrauch ist die Sicherheitseinrichtung zu prüfen. Bei jedem Ortswechsel ist der Kettenschutz anzubringen und die Kettenbremse zu betätigen.
Nur eine scharfe Kette mit ausreichender Kettenspannung erlaubt sicheres Arbeiten. Schneiden im vorderen Umlenkbereich der Kette erhöht erheblich die Rückschlaggefahr.
Die Schutzhaube an Winkelschleifern dient zum Schutz vor davonfliegenden Teilen (auch gebrochenen Scheiben) und darf niemals entfernt werden. Zu beachten ist, dass der Funkenflug keinen Brand verursacht (zum Beispiel an Sägespänen, Papier, brennbaren Flüssigkeiten).