PMT-Stoffe, vPvM-Stoffe

PMT-Stoffe sind persistente, mobile und toxische Stoffe. 
vPvB-Stoffe sind sehr persistente und sehr mobile Stoffe.

Persistenz beschreibt die Lebensdauer eines Stoffes oder der Bestandteile eines Gemisches in der Umwelt. Persistente Substanzen verbleiben lange in der Umwelt.

Mobilität beschreibt die bekannte und erwartete Verteilung eines Stoffes oder Bestandteile eines Gemisches in der Umwelt, d.h in den Boden, in Gewässer  und in die Luft. Mobile Stoffe gelangen aufgrund des niedrigen Adsorptionspotenzials an Böden und Sedimenten in Gewässer, dazu zählt auch das Trinkwasser, und können sich somit über große Entfernungen ausbreiten. 

Toxizität beschreibt die schädigenden Auswirkungen eines Stoffes auf den Menschen und Tiere.

Die PMT-Eigenschaften wurden mit der delegierten Verordnung (EU) 2023/707 als eigene Gefahrenklassen in die CLP-Verordnung aufgenommen. 

 

Einstufung und Kennzeichnung

Gemäß CLP-Verordnung können Stoffe und Gemische in die Gefahrenklasse "Persistente, mobile und toxische Eigenschaften" eingestuft werden. Einstufungskriterien für Stoffe und Gemische sind die im Anhang I Teil 4 Abschnitt 4.4 CLP-Verordnung aufgeführten Kriterien für Persistenz, Mobilität und Toxizität. Stoffe und Gemische mit PMT-Eigenschaften werden mit dem Signalwort "Gefahr", dem EUH-Satz EUH450 und den entsprechenden P-Sätzen gekennzeichnet.

Einstufungsrelevant für die Mobilität ist der Bodenabsorptionskoeffizient (KOC). 

Es gelten verschiedene Übergangsfristen:

  • Stoffe mit PMT-Eigenschaften sind ab dem 01.05.2025 entsprechend zu kennzeichnen.
    Wurden sie schon vor dem 1. Mai 2025 in Verkehr gebracht, sind sie ab 01.11.2026 entsprechend zu kennzeichnen.
  • Gemische mit PMT-Eigenschaften sind ab dem 01.05.2026 entsprechend zu kennzeichnen.
    Wurden sie schon vor dem 1. Mai 2026 in Verkehr gebracht, sind sie ab 01.05.2028 entsprechend zu kennzeichnen.
  • Stoffe und Gemische mit PMT-Eigenschaften können aber schon vor diesen Terminen entsprechend  eingestuft und gekennzeichnet werden.