UFI-Code

Bei medizinischen Notfällen, die durch gefährliche Gemische verursacht werden, müssen für die Gesundheitsversorgung Informationen zu diesen Gemischen vorliegen. Um in der EU ein einheitliches Informationssystem für die gesundheitliche Notversorgung zu schaffen, müssen die Mitgliedsstaaten der EU gemäß Artikel 45 der CLP-Verordnung Stellen benennen, die mit der Entgegennahme der Informationen über die gesundheitliche Notversorgung beauftragt sind. In Deutschland ist die benannte Stelle das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).

Unternehmen, die als gesundheitsschädlich und/oder aufgrund der physikalischen Eigenschaften eingestufte Gemische in Verkehr bringen, müssen diese mit der Einstufung und Kennzeichnung, chemischen Zusammensetzung, Produktinformationen, toxikologischen Informationen und Kontaktdaten der benannten Stelle mitteilen. Damit die Informationen in dem einheitlichen Informationssystem abgerufen werden können, erhalten diese Gemische gemäß Anhang VIII Teil A Abschnitt 5 der CLP-Verordnung (VO (EU) 2017/542) einen eindeutigen Rezepturidentifikator: den UFI-Code ("Unique Formula Identifier").

Der UFI-Code besteht aus den drei Buchstaben UFI mit Doppelpunkt "UFI:" und 16 Ziffern (Buchstaben und Zahlen) in 4 Blöcken, die durch einen Bindestrich getrennt sind. Die Inverkehrbringer generieren diesen Code für die betroffenen, in Verkehr gebrachten Gemische mit einem UFI-Generator. Der UFI-Code wird auf dem Kennzeichnungsetikett des Gebindes oder, wenn kein Kennzeichnungsschild notwendig ist, in dem Sicherheitsdatenblatt angegeben. Der UFI-Code muss leicht und klar erkennbar, z.B. neben dem Barcode oder dem Gefahrenpiktogramm, und unverwischbar.sein.

Es gibt folgende Übergangsfristen:

  • Verpflichtend ab 1.1.2021 für Verbraucherprodukte (Gemische)
  • Verpflichtend ab 1.1.2021 für gewerbliche Produkte (Gemische)
  • Verpflichtend ab 1.1.2024 für industrielle Produkte (Gemische)
  • Ab 1.1.2025 muss die UFI-Nummer auf allen auf dem Markt befindlichen Produkten (Gemischen) mit physikalischen und gesundheitlichen Gefährdungen angegeben werden.

Die Informationen sind nicht öffentlich und können nur von Giftinformationszentren abgerufen werden.