Mindestzündenergie MZE (Stäube)

Definition:

Die Mindestzündenergie ist die unter vorgeschriebenen Versuchsbedingungen ermittelte kleinste, in einem Kondensator gespeicherte elektrische Energie, die bei einer Entladung ausreicht, das zündwilligste Gemisch einer explosionsfähigen Atmosphäre zu entzünden.
Sie stellt ein Maß für die Selbstentzündlichkeit dar.

Messverfahren:

Es wird üblicherweise eine modifizierte Hartmann-Apparatur eingesetzt. Es wird die niedrigste (Entzündung des zündwilligsten Staub-Luft-Gemisches) und die höchste (keine Entzündung) Funkenergie gemessen.

Geeignete Prüfmethoden:

Es gibt z.B. DIN-Prüfmethoden wie DIN EN 13821.

Angabe im Sicherheitsdatenblatt:

Die Mindestzündenergie wird in [mJ] unter Angabe der Prüfmethode angegeben.

Aussage:

Die Mindestzündenergie ist eine Kenngröße zur Auslegung der Schutzmaßnahme „Vermeiden wirksamer Zündquellen“.

Stäube mit einer Mindestzündenergie größer gleich 10 mJ sind normal zündempfindlich, 
Stäube mit einer Mindestzündenergie zwischen 3 mJ und 10 mJ sind besonders zündempfindlich, 
Stäube mit einer Mindestzündenergie kleiner gleich 3 mJ sind extrem zündempfindlich.

Eine gute Übersicht über die Grundlagen der sicherheitstechnischen Kenngrößen für brennbare Stäube bietet das Merkblatt R003 der BG RCI.