Handschutz

Auszug aus Anhang II der REACH-Verordnung:

8.2.2.2. b) Hautschutz
i) Handschutz
Die Art der bei der Handhabung des Stoffs oder Gemischs erforderlichen Schutzhandschuhe ist auf der Grundlage der mit dem Stoff oder dem Gemisch verbundenen Gefahr und der Wahrscheinlichkeit eines Kontaktes sowie im Hinblick auf Umfang und Dauer der Hautexposition eindeutig anzugeben, ebenso 
- die Art des Materials und die Materialstärke,
- die typische beziehungsweise früheste Durchbruchszeit des Handschuhmaterials.
Falls erforderlich, sind zusätzliche Maßnahmen zum Handschutz anzugeben.
 

Erläuterungen:

Chemikalienschutzhandschuhe sind persönliche Schutzausrüstung der Kategorie III, die mit einem CE-Zeichen mit der Kennnummer der gemeldeten Stelle, die die Produktionsüberwachung durchführt, gekennzeichnet sind.

Chemikalienschutzhandschuhe, insbesondere gasdichte Schutzhandschuhe, bedürfen erhöhter Aufmerksamkeit gegen eventuell eingedrungene Chemikalien, da eingedrungene Chemikalien (Penetration oder Permeation) die Schutzhandschuhe zerstören und die Schutzwirkung aufheben können. Penetration ist der Durchtritt von festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen durch makroskopische Löcher (Fehler, Nähte). Permeation ist der Durchtritt von festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen im molekularen Bereich.

Zu beachten ist die Tatsache, dass gleiche Handschuhmaterialien – je nach Charge und Hersteller – sehr unterschiedliche Durchdringungszeiten aufweisen können. So können beispielsweise Nitrilhandschuhe der Firma A völlig andere Schutzfunktionen aufweisen als Nitrilhandschuhe der Firma B.

Von besonderer Bedeutung ist auch die Benennung der maximalen Tragedauer, also der Zeit, die ein Schutzhandschuh unter Praxisbedingungen einen vollständigen Schutz vor der Chemikalie bietet. Solche Angaben sind unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort, z.B. Dauer der Hautexposition, Handschuhtemperatur, Applikation der Chemikalien, zu ermitteln und können demzufolge – je nach Verarbeitung der chemischen Arbeitsstoffe – sehr unterschiedlich sein.

Angaben im Sicherheitsdatenblatt:

Anzugeben sind der Typ, die Art des Materials und die Materialstärke, die typische beziehungsweise früheste Durchbruchszeit des Handschuhmaterials. 

Aus den oben genannten Gründen ist es sinnvoll, in den Sicherheitsdatenblättern die speziellen Handschuhfabrikate einer oder mehrerer Hersteller sowie die Tragedauern aufzuführen.

Tipps:

Da solche Angaben den Chemikalienherstellern in der Regel nicht oder noch nicht vorliegen, empfiehlt sich in dieser Frage eine Kooperation mit den Handschuhherstellern (bvh). Diese verfügen meist über umfangreiche Datenbanken und können konkrete Handschuhe für die jeweiligen Chemikalien benennen. Sollten solche Angaben noch nicht vorliegen, werden bei Zusendung entsprechender Materialproben und Angabe der Verwendungsarten die Tragedauern in der Regel kostenfrei ermittelt und den Chemikalienherstellern zur Verfügung gestellt.

Eine Alternative dazu bietet das Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft – GISBAU. In WINGIS bzw. WINGIS-online sind für einige GISCODES konkrete Handschuhfabrikate angegeben, die durch Prüfungen ermittelt wurden. Außerdem wurde eine Handschuh-Datenbank erstellt, die für die GISCODES Farben und Lacke, Holzschutzmittel und Reinigungsmittel konkrete Handschuhfabrikate, die auf den Empfehlungen der Handschuhhersteller basieren, enthält.

Feuchtigkeitsdichte Handschuhe führen zu einem Feuchtigkeitsstau und somit zur Hauterweichung. Daher zählt das Tragen von Handschuhen zur Feuchtarbeit im Sinne der TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen" und erfordert je nach Tragedauer arbeitsmedizinische Vorsorge.

Literatur:

DGUV Regel 112-995 "Benutzung von Schutzhandschuhen" (vor dem 1.Mai 2014: BGR 195)