Entzündbarkeit (Gase)

Definition:

Die Entzündbarkeit von Gasen beschreibt, bei welcher Gaskonzentration eine Entzündung des Gases mit Luft durch einen elektrischen Funken erfolgt.

Messverfahren:

Der Gasanteil im Gas/Luft-Gemisch wird stufenweise erhöht und das Gemisch jeweils einem elektrischen Funken ausgesetzt. Es wird der Explosionsbereich mit unterer und oberer Explosionsgrenze ermittelt. Die untere Explosionsgrenze ist die niedrigste Gaskonzentration, bei der eine Entzündung und eine selbstständige Flammenausbreitung beobachtet wird. Die obere Explosionsgrenze ist die höchste Gaskonzentration, bei der gerade noch eine Entzündung und eine selbstständige Flammenausbreitung beobachtet wird.

Geeignete Prüfmethode:

Die Bestimmung der Entzündbarkeit von Gasen kann nach der in der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil A, Methode A.11 beschriebenen Prüfmethode erfolgen.

Bei Gasgemischen kann die Entzündbarkeit auch berechnet werden (z.B. gemäß ISO 10156).

Angabe im Sicherheitsdatenblatt:

Es wird der Explosionsbereich, gekennzeichnet durch die untere (UEG) und obere (UEG) Explosionsgrenze, angegeben. Die Explosionsgrenzen werden als Gaskonzentrationen in [Vol-% ] oder [mg/l] angegeben.

Einstufung und Kennzeichnung:

Gemäß CLP-Verordnung können entzündbare Gase in die Gefahrenklasse „entzündbare Gase“ eingestuft werden. Diese Gefahrenklasse gliedert sich nach Änderungen durch die 12. ATP der CLP-Verordnung in die Kategorie 1A (unterteilt in entzündbare Gase, selbstentzündliche (pyrophore) Gase, chemisch instabile Gase Kategorie A und B), Kategorie 1B und Kategorie 2. 
Entzündbare Gase oder Gasgemische haben unter Normalbedingungen einen Explosionsbereich. Selbstenzündliche (pyrophore) Gase sind entzündbare Gase, die sich in Luft kleiner oder gleich 54°C spontan entzünden können. Chemisch instabile Gase sind entzündbare Gase, die auch in Abwesenheit von Luft oder Sauerstoff explosionsartig reagieren können. 
Entzündbare Gase der Kategorie 1A werden mit dem Gefahrenpiktogramm „Flamme “ (GHS02), dem Signalwort „Gefahr“ und dem H-Satz H220 (je nachdem, welches entzündbares Gas vorliegt, in Kombination mit dem H230, H231 oder H232) gekennzeichnet.
Entzündbare Gase der Kategorie 1B werden mit dem Gefahrenpiktogramm „Flamme “ (GHS02), dem Signalwort „Gefahr“ und dem H-Satz H221 gekennzeichnet.
Entzündbare Gase der Kategorie 2 werden mit dem Signalwort „Achtung" und dem H-Satz H221, aber ohne Gefahrenpiktogramm, gekennzeichnet.

In der CLP-Verordnung gibt es zusätzlich die Gefahrenklasse „Aerosole“ für entzündbare Aerosole. Aerosole sind nicht als entzündliche Gase einzustufen.

Gemäß Stoff- und Zubereitungsrichtlinie (seit 1.6.2015 außer Kraft gesetzt!):

Brennbare Gase sind als hochentzündlich einzustufen und mit dem Gefahrensymbol „F+“, der Gefahrenbezeichnung „hochentzündlich“ und R12 zu kennzeichnen, wenn sie bei gewöhnlicher Temperatur und normalem Druck bei Luftkontakt entzündlich sind. 

Aussage:

Die Entzündbarkeit (Gase) ist eine sicherheitstechnische Kenngröße zur Beurteilung der Brand- und Explosionsgefahr von Gasen.

Beispiele:

In der Literatur sind Explosionsbereiche mit unterer und oberer Explosionsgrenze von Gasen veröffentlicht.