Entzündbarkeit (Feststoffe)

Definition:

Die Abbrandgeschwindigkeit beschreibt die maximale Ausbreitungsgeschwindigkeit der Verbrennungszone in Feststoffen.

Messverfahren:

Die Abbrandgeschwindigkeit wird gemessen als die Abbrandzeit einer 25 cm langen Schüttung, die an einem Ende mit Hilfe einer Gasflamme entzündet wird.

Geeignete Prüfmethode:

Die Bestimmung der Abbrandzeit kann nach der in der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil A, Methode A.10 beschriebenen Prüfmethode erfolgen. Die Methode kann nur bei pulverförmigen, körnigen oder pastenförmigen Substanzen angewendet werden. Gemäß CLP-Verordnung sind die Prüfmethoden gemäß den UN-Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter, Handbuch über Prüfungen und Kriterien, Teil III Unterabschnitt 33.2.1 anzuwenden.

Angabe im Sicherheitsdatenblatt:

Die Abbrandzeit wird in [s] unter Angabe der Prüfmethode angegeben. 

Einstufung und Kennzeichnung:

Gemäß CLP-Verordnung ist die Abbrandzeit auch ein Kriterium zur Einstufung von Feststoffen. Leicht brennbare Feststoffe werden in die Gefahrenklasse „Entzündbare Feststoffe“ der Kategorie 1 oder 2 eingestuft.

Gemäß Stoff- und Zubereitungsrichtlinie (seit 1.6.2015 außer Kraft gesetzt!):
Die Abbrandzeit ist ein Kriterium zur Einstufung von Feststoffen in leichtentzündlich nach der Stoff-Richtlinie RL 67/548/EWG, Anhang VI, Kapitel 2.2.4. Es wird der R11 zugeordnet.

Aussage:

Die Abbrandzeit ist eine sicherheitstechnische Kenngröße zur Beurteilung der Brand- und Explosionsgefahr von Feststoffen.

Die Abbrandzeit wird bei der Klassifizierung nach der Gefahrgutverordnung (GGVSEB) benötigt. 

Tipps:

Es kann besonders gefährlich sein, wenn sich das Glühen in einem Metallpulver ausbreitet, weil glühende Metallpulver schwer zu löschen sind.

Substanzen in feiner Verteilung wie z.B. Metallpulver haben aufgrund der Oberflächenvergrößerung eine höhere Abbrandzeit und besitzen somit ein höheres Gefährdungspotenzial. 

Beispiele:

In der Literatur sind Abbrandzeiten für Feststoffe veröffentlicht.