Entwicklungsschäden

Definition:

Zu den Entwicklungsschäden gehören schädigende Wirkungen auf den sich entwickelnden Organismus während der pränatalen Entwicklung.

Sie äußern sich in der Hauptsache durch 
1) den Tod des Organismus, 
2) strukturelle Abnormitäten, 
3) Wachstumsstörungen und 
4) Funktionsdefizite.

Die Embryotoxizität betrachtet die toxische Wirkung eines Stoffes oder eines Gemisches, die zu Schädigungen der normalen Struktur, der Entwicklung, des Wachstums und/oder der Lebensfähigkeit eines Embryos während der Embryonalperiode mit der möglichen Folge letaler oder teratogener Effekte, Wachstumsretardierung usw. führt. Es treten kongenitale, grobstrukturelle Fehlbildungen auf.

Ein Embryo ist die Frucht in der Gebärmutter während der Zeit der Organentwicklung, also der ersten zwei Schwangerschaftsmonate.

Teratogenität ist ein spezieller Aspekt der Embryotoxizität und bezeichnet nur die grobstrukturellen Fehlbildungen des Embryos in der Embryonalperiode.

Die Fetotoxizität betrachtet die toxische Wirkung eines Stoffes oder eines Gemisches, die zu Schädigungen der normalen Struktur, der Entwicklung, des Wachstums und/oder der Lebensfähigkeit eines Fetus führt. Grobstrukturelle Fehlbildungen treten in dieser Fetalperiode nicht mehr auf.

Ein Fetus ist die Frucht im Mutterleib nach Abschluss der der postembryonalen Phase, d.h. ab dem dritten Schwangerschaftsmonat bis zum Ende der Schwangerschaft.