Lastenhandhabung

Manuelles Befördern oder Abstützen einer Last durch menschliche Kraft, unter anderem das Heben, Halten, Absetzen, Schieben, Ziehen, Tragen, Werfen, Fangen oder Bewegen einer Last (Lastenhandhabungsverordnung). Die Spezifik der gesundheitlichen Wirkungen von Lastenhandhabung besteht in der Einwirkung hoher äußerer Belastungen und dabei im Körper entstehender Reaktionskräfte, die funktionelle und strukturelle Folgen haben können.

Für die Bestimmung einer mechanisch einwirkenden Belastung sind deshalb zu ermitteln:

  • die Lastgewichte bzw. aufzubringenden Aktionskräfte
  • die eingenommenen Körperhaltungen und -bewegungen
  • die Ausführungsbedingungen,
  • die Dauer und Häufigkeit von Tätigkeiten mit manueller Lastenhandhabung
  • die Verteilung von Belastungs- und Erholungszeiten mit Bezug zur Arbeitsschicht

Wesentliche Grundlagen für die Beurteilung der Belastung durch Lastenhandhabung bietet die Norm DIN EN 1005 "Sicherheit von Maschinen - Menschliche körperliche Leistung - Teil 2: Manuelle Handhabung von Gegenständen in Verbindung mit Maschinen und Maschinenteilen".