Freiwillige Versicherung für private Bauherrinnen und Bauherren
Der Bauherr selbst und sein Ehegatte oder Lebenspartner sind nicht gesetzlich versichert. Sie können sich aber auf Antrag freiwillig bei der BG BAU versichern.
Näheres dazu - insbesondere auch zur Höhe des Beitrags - finden Sie im Merkblatt für Bauherren.
Vordruck zur Stellung eines Antrages auf Freiwillige Versicherung
Leistungsumfang
Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle während der Tätigkeit auf der Baustelle sowie auf dem Weg zu und von der Baustelle. An Leistungen gewährt die BG BAU bei Arbeits- oder Wegeunfällen die Heilbehandlung, Maßnahmen zur Erleichterung der Verletzungsfolgen, Berufshilfe und Geldleistungen an Verletzte oder an Hinterbliebene.