Verwendung von Schalungen, Tragkonstruktionen und Traggerüsten
DGUV Regel 101-014
Abrufnummer (BG BAU): 101-014
Ausgabe 11/2022
Herausgeber: DGUV
5,00 EUR
Für BG BAU Mitgliedsunternehmen kostenlos

Bildquelle: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU
Informationen
Die DGUV Regel 101-014 bietet eine umfangreiche und praxisorientierte Hilfestellung für die sichere Verwendung verschiedener Arten von Schalungen, Tragkonstruktionen und von Traggerüsten. Inhalte der Regel sind unter anderem:
- Gefährdungsbeurteilung
- Organisatorische Rahmenbedingungen (z. B. Montageanweisung, Unterweisung, Prüfung und Inaugenscheinnahme)
- Allgemeine Anforderungen für die Verwendung (z. B. geneigte Flächen, Leitern als Arbeitsplatz, Verkehrswege, Maßnahmen gegen Absturz)
- Ergänzende Bestimmungen für die Verwendung bestimmter Arten von Schalungen und Tragkonstruktionen
- Muster-Montageanweisung im Anhang
Hinweis Fehlerkorrektur:
In Abbildung 9 auf Seite 58 ist der lichte Querträgerabstand in der Abbildung selbst mit ≤ 0,30 cm angegeben. Der korrekte Wert ist ≤ 30 cm. Dieser Fehler wurde in der PDF-Version der DGUV Regel bereits korrigiert.
Weitere Informationen
Ebenfalls zu beziehen unter www.dguv.de/publikationen