Verwendung von Schalungen, Tragkonstruktionen und Traggerüsten

DGUV Regel 101-014
Abrufnummer (BG BAU): 101-014
Ausgabe 11/2022
Herausgeber: DGUV

5,00 EUR
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DGUV Regel 101-014: Verwendung von Schalungen, Tragkonstruktionen und Traggerüsten

Bildquelle: DGUV

Informationen

Die DGUV Regel 101-014 bietet eine umfangreiche und praxisorientierte Hilfestellung für die sichere Verwendung verschiedener Arten von Schalungen, Tragkonstruktionen und von Traggerüsten. Inhalte der Regel sind unter anderem:

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Organisatorische Rahmenbedingungen (z. B. Montageanweisung, Unterweisung, Prüfung und Inaugenscheinnahme)
  • Allgemeine Anforderungen für die Verwendung (z. B. geneigte Flächen, Leitern als Arbeitsplatz, Verkehrswege, Maßnahmen gegen Absturz)
  • Ergänzende Bestimmungen für die Verwendung bestimmter Arten von Schalungen und Tragkonstruktionen
  • Muster-Montageanweisung im Anhang

Hinweis Fehlerkorrektur:
In Abbildung 9 auf Seite 58 ist der lichte Querträgerabstand in der Abbildung selbst mit ≤ 0,30 cm angegeben. Der korrekte Wert ist ≤ 30 cm. Dieser Fehler wurde in der PDF-Version der DGUV Regel bereits korrigiert.

Weitere Informationen

Ebenfalls zu beziehen unter www.dguv.de/publikationen