Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten
DGUV Information 211-039
Abrufnummer (BG BAU): 211-039
Ausgabe: Februar 2024
Herausgeber: DGUV
5,00 EUR
Für BG BAU Mitgliedsunternehmen kostenlos
Neue Regeln für Sicherheitsbeauftragte ab 2026

Quelle: DGUV
Informationen
Der Bundestag hat im März 2026 eine Anhebung der Schwelle für die verpflichtende Bestellung von Sicherheitsbeauftragten von derzeit 20 auf 50 Beschäftigte beschlossen. Bestehen besondere Risiken für Leben und Gesundheit, sind bereits ab 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte einzusetzen. Damit richtet sich die Bestellung künftig vor allem nach den konkreten Arbeitsbedingungen im Betrieb, nicht allein nach der Unternehmensgröße. Die Regelung tritt am 29. Mai 2026 in Kraft.
Weitere Informationen zu den neuen Regeln
Anhang als ausfüllbare PDF-Tabelle (173 KB):
Mustertabelle "Ermittlung der Zahl der Sicherheitsbeauftragten"
Weitere Informationen
Ebenfalls zu beziehen unter www.dguv.de/publikationen.
