Bundestag beschließt neue Regeln für Sicherheitsbeauftragte

Berlin, 30.03.2026 – Der Deutsche Bundestag hat neue Regelungen für Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen beschlossen. Künftig soll ihre Bestellung stärker an der tatsächlichen Gefährdungssituation im Unternehmen ausgerichtet werden. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) sowie die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) begrüßen die Anpassung, die den besonderen Arbeitsbedingungen in der Bauwirtschaft Rechnung trägt.

Eine Frau steht mit einem Schutzhelm und Plänen auf einer Baustelle.

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Kern der gesetzlichen Änderung ist die Anhebung der Schwelle für die verpflichtende Bestellung von Sicherheitsbeauftragten von derzeit 20 auf 50 Beschäftigte. Für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten entfällt damit eine pauschale Verpflichtung. Bestehen besondere Risiken für Leben und Gesundheit, sind bereits ab 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte einzusetzen. Damit richtet sich die Bestellung künftig vor allem nach den konkreten Arbeitsbedingungen im Betrieb, nicht allein nach der Unternehmensgröße.

Aus Sicht von ZDB, HDB, IG BAU und BG BAU wird mit der Regelung sichergestellt, dass das Sicherheitsniveau in der Bauwirtschaft erhalten bleibt. Gemeinsam mit den Sozialpartnern hatte sich die BG BAU in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und besonders hervorgehoben, dass starre Schwellenwerte den komplexen und dynamischen Arbeitsbedingungen der Bauwirtschaft nicht gerecht werden. In ihrer Stellungnahme „Sicherheitsbeauftragte: Wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes in der Bauwirtschaft“ betonen sie auch, dass eine flexible, an den konkreten Gefährdungen orientierte Organisation des Arbeitsschutzes entscheidend sei. Diese zentralen Vorschläge wurden in die Neuregelung übernommen.

Sicherheitsbeauftragte bleiben unverzichtbar

In der Bauwirtschaft können die besonderen Arbeitsbedingungen dazu führen, dass in vielen Betrieben weiterhin Sicherheitsbeauftragte erforderlich sein werden, auch unterhalb der Schwelle von 50 Beschäftigten.

Die BG BAU unterstützt Unternehmen dabei, Gefährdungen zu beurteilen und zu entscheiden, wann Sicherheitsbeauftragte erforderlich sind und wie sie sinnvoll eingesetzt werden können. Maßgeblich bleiben dabei die Regelwerke der gesetzlichen Unfallversicherung sowie die konkreten Bedingungen im Betrieb.

Hintergrund – Bedeutung von Sicherheitsbeauftragten in der Bauwirtschaft

Auf Baustellen ändern sich Arbeitsabläufe und Einsatzbedingungen häufig. Tätigkeiten in schwierigem Gelände, großer Höhe, der Umgang mit schweren Maschinen oder wechselnde Witterungseinflüsse können zu besonderen Risiken führen. Sicherheitsbeauftragte übernehmen hier eine wichtige Rolle: Sie unterstützen dabei, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, sprechen sicherheitsrelevante Themen im Arbeitsalltag an und tragen dazu bei, dass Schutzmaßnahmen tatsächlich umgesetzt werden.

Gerade in der Bauwirtschaft kann es daher auch in kleineren Betrieben erforderlich sein, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen – insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber aufgrund der Unternehmensstruktur nicht selbst vor Ort in die Arbeit eingebunden ist.

Bislang waren Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Unabhängig davon richteten sich Anzahl und Einsatz bereits nach der Gefährdungssituation im Betrieb.

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Über die BG BAU

Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als drei Millionen Versicherte, rund 604.000 gewerbsmäßige Unternehmen und ca. 56.000 private Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de

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