Lackieren und Beschichten
DGUV Information 209-014
Abrufnummer (BG BAU): 209-014
Stand: 07/2026
Herausgeber: DGUV

Quelle: DGUV, Titelbild: SATA GmbH & Co. KG
Weitere Informationen
In dieser Informationsschrift sind die wichtigsten Anforderungen an die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz beim Lackieren und Beschichten dargestellt. Sie richtet sich in erster Linie an Beschäftigte, die diese Arbeiten durchführen. Aber auch Führungskräfte und im betrieblichen Arbeitsschutz tätige Personen sollen unterstützt werden, zum Beispiel bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanweisungen sowie der Durchführung von Unterweisungen
Das hat sich seit der letzten Ausgabe im August 2019 geändert:
- Es wurden redaktionelle Änderungen bei einigen Begriffen vorgenommen.
- Aktualisierung von Verweisen auf andere Regelwerke.
- Die Hinweise zur DGUV Regel 100-500 und 100-501 gelöscht, da die entsprechenden Kapitel dieser DGUV Regel zurückgezogen wurden.
- Die Tabelle 33 „Schutzmaßnahmen beim Beschichten großer, schwerer Werkstücke“ wurde neu strukturiert und „segmentierte Lackierkabinen“ wurden darin aufgenommen.
- Im Anhang 2 wurden Ergänzungen zum Atemschutz nach DGUV Regel 109-013 vorgenommen.
- Die Musterbetriebsanleitung wurde aktualisiert.
Ebenfalls zu beziehen unter www.dguv.de/publikationen






