Kleinsthubarbeitsbühnen/Lifte
- Bildquelle: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU
Produktbeschreibung:
Kleinsthubarbeitsbühnen/Lifte stellen eine effiziente Alternative zu Leitern mit Standhöhen von bis zu circa 5 Meter dar. Sie sind für die Verwendung durch eine Person vorgesehen. Dank ihres geringen Gewichts können sie auf ebenem Boden energielos zum Einsatzort geschoben werden. Die Höhenverstellung erfolgt mechanisch oder motorisch mit Akkumulatoren durch den Nutzer von der Plattform aus. Ihr Vorteil liegt im geringen Eigengewicht, dem gegebenenfalls energieunabhängigen Betrieb und der gegebenenfalls stufenlos verstellbaren Höheneinstellung.
Die BG BAU fördert im Rahmen der Arbeitsschutzprämien Kauf und Anmietung von Kleinsthubarbeitsbühnen und Liften.
Als hochgelegener Arbeitsplatz für Arbeiten aller Art im Hochbau, Ausbau und in der Gebäudeunterhaltung.
Der Einsatz von Kleinst-Hubarbeitsbühnen und Liften erleichtert die Durchführung von Arbeiten in der Höhe. Die Plattform als Arbeitsplatz entlastet die Fußgelenke und Beine und verzögert dadurch die Ermüdungserscheinungen. Durch das entspanntere Stehen auf der Plattform werden die Rückenbelastungen reduziert.
Durch die stufenlose Höhenverstellbarkeit kann die Arbeitsplattform immer auf die optimale ergonomische Arbeitshöhe eingestellt werden.
Ungünstige Körperhaltungen werden vermindert. Der niedrige, direkte und kraftschonende Einstieg entlastet die Gelenke.
Konzentration und Leistungsfähigkeit werden länger aufrechterhalten. Die Geräte sind leicht verfahrbar bzw. handverschiebbar und können auf Grund ihres geringen Gewichtes und der schmalen Bauweise in Personen- und Lastaufzügen transportiert werden.
Gefährdung: Absturzunfälle von Leitern bei der Verwendung als Arbeitsplatz
Auswirkung: Reduzierung der Absturzunfälle. Verbesserung der Ergonomie. Energielos betriebene Kleinsthubarbeitsbühnen/Lifte können die sonst verwendeten Leitern als Arbeitsplatz ersetzen und gewährleisten sicherere, hochgelegene Arbeitsplätze.
Arbeitsschutzprämie
beitragsabhängige Förderung:
pro Maßnahme 25 % der Anschaffungskosten, maximal 1.500 Euro bzw. 50 % der Mietkosten
beitragsunabhängige Förderung:
pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten, bis zur maximalen Fördersumme bzw. 50 % der Mietkosten, bis zur maximalen Fördersumme
Bitte beachten Sie unsereAnforderungen und Hinweise.
Fördermittel sind verfügbar
Downloads:
- Anforderungen und Hinweise
(PDF, 361 KB)