Temporäre Abdeckungen nach dem Prüfgrundsatz der DGUV GS-IFA-B02

 
Darstellung eines Malervließes
  • Quelle: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU
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Darstellung eines Malervließes

Temporäre Abdeckungen müssen ein sicheres Begehen und Arbeiten gewährleisten und werden zum Schutz der vorhandenen Böden, Treppen im Bereich von Verkehrswegen als auch am Arbeitsplatz in vielen Bereichen des Ausbaus eingesetzt, insbesondere bei den Malern, Putzern, Trockenbauern, Installateuren, Fliesenlegern.

  • Gefährdungen: Insbesondere Abstürze von Leitern, die auf nicht geeigneten Abdeckungen verrutschen, von verrutschenden oder glatten Abdeckungen auf Treppenstufen oder Stolpern, Rutschen und Stürzen aufgrund von Falten, aufgehenden Stößen oder glatten Oberflächen.
     
  • Auswirkung: Vermeidung der oben genannten Gefährdungen und Reduktion der Unfälle durch die Verwendung von geprüften Abdeckungen.

Arbeitsschutzprämie

Pro Maßnahme 30 % der Anschaffungskosten,

  • maximal 30 Euro pro 50 m Rolle
  • maximal 15 Euro pro 25 m Rolle

Bitte beachten Sie unsereAnforderungen und Hinweise.

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