Stufenanlegeleiter als temporärer Zu- und Abgang zu Arbeitsplätzen in Höhen und Tiefen bis 2 m

- Quelle: Meyle+Müller GmbH+Co. KG / (c) BG BAU

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Die Stufenleiter kann in speziellen Einsatzbereichen als Zu- und Abgang z. B. zu Ladeflächen an Fahrzeugen (LKW, Pritsche) sowie deren Nachläufer (Fahrzeuganhänger, Tieflader) oder zu geböschten/verbauten Gräben und Gruben verwendet werden.
Gefährdung: Üblicherweise verwendete Sprossenanlegeleitern ohne wirksame Leiterkopfsicherung haben in der Vergangenheit regelmäßig und in erheblicher Anzahl zu Absturzunfällen geführt. Gerade bei niedrigen Höhen wurde oftmals auf die Verwendung einer Leiter verzichtet und vom hochgelegenen Arbeitsplatz abgesprungen.
Auswirkung der Förderung: Reduzierung/Vermeidung der Absturzunfälle bei Verwendung der Stufenanlegeleiter als Zu- und Abgang von z. B. Ladeflächen an Fahrzeugen und deren Nachläufer; zum einen an betriebseigenen Fahrzeugen aber auch an Fahrzeugen der Zulieferer sowie der bereits beschriebenen sonstigen Verwendungsbereiche.
Arbeitsschutzprämie
beitragsabhängige Förderung: pro Maßnahme,
- 25% der Anschaffungskosten, max. 150 Euro bei Stufenrutschhemmung R12
- 50% der Anschaffungskosten, max. 300 Euro bei Stufenrutschhemmung R13
beitragsunabhängige Förderung:
- pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten, bis zur maximalen Fördersumme
Bitte beachten Sie unsereAnforderungen und Hinweis (PDF, 335 KB).
Fördermittel sind verfügbar
Downloads:
- Anforderungen und Hinweise
(PDF, 335 KB)