Stufenanlegeleiter als temporärer Zu- und Abgang zu Arbeitsplätzen in Höhen und Tiefen bis 2 m

 
Ein Mann mit Schutzhelm, Warnweste und Arbeitskleidung steigt auf einer Stufenanlegeleiter aus einer Baugrube.
  • Bildquelle: Meyle+Müller GmbH+Co. KG - BG BAU
Eine Frau in Arbeitskleidung mit Schutzhelm und Warnweste steigt auf einer Stufenanlegeleiter in den Frachtraum eines Lkw.
  • Bildquelle: Meyle+Müller GmbH+Co. KG - BG BAU
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Ein Mann mit Schutzhelm, Warnweste und Arbeitskleidung steigt auf einer Stufenanlegeleiter aus einer Baugrube.
Eine Frau in Arbeitskleidung mit Schutzhelm und Warnweste steigt auf einer Stufenanlegeleiter in den Frachtraum eines Lkw.

Produktbeschreibung:

Stufenanlegeleitern sind für spezielle Einsatzbereiche, in denen keine sichereren Zu- und Abgänge wie Treppen oder Laufstege als Auf- und Abstieg verwendet werden können, eine mögliche Alternative, z. B. als Aufstieg zu Ladeflächen (LKW, Fahrzeuganhänger etc.), an geböschten und verbauten Gruben und Gräben erdnah verlegter Leitungen. Förderfähige Leitern entsprechen DIN EN 131 bzw. DIN EN 14122, haben mindestens 80 mm tiefe Stufen mit einer Rutschhemmung von mindestens R 12. Die Sicherung der Leiter gegen Wegrutschen am Leiterkopf und am Leiterfuß wird durch die Verwendung besonderer, an den speziellen Einsatzort angepasste, Leiterkopf- und Leiterfußsicherungen gewährleistet. Eine Ausstieghilfe am Leiterkopf ist an mindestens einem Leiterholm vorhanden. Förderfähige Leitern haben maximal 8 Stufen.

Die Stufenleiter kann in speziellen Einsatzbereichen als Zu- und Abgang z. B. zu Ladeflächen an Fahrzeugen (LKW, Pritsche) sowie deren Nachläufer (Fahrzeuganhänger, Tieflader) oder zu geböschten/verbauten Gräben und Gruben verwendet werden.

  • Gefährdung: Üblicherweise verwendete Sprossenanlegeleitern ohne wirksame Leiterkopfsicherung haben in der Vergangenheit regelmäßig und in erheblicher Anzahl zu Absturzunfällen geführt. Gerade bei niedrigen Höhen wurde oftmals auf die Verwendung einer Leiter verzichtet und vom hochgelegenen Arbeitsplatz abgesprungen.

  • Auswirkung der Förderung: Reduzierung/Vermeidung der Absturzunfälle bei Verwendung der Stufenanlegeleiter als Zu- und Abgang von z. B. Ladeflächen an Fahrzeugen und deren Nachläufer; zum einen an betriebseigenen Fahrzeugen aber auch an Fahrzeugen der Zulieferer sowie der bereits beschriebenen sonstigen Verwendungsbereiche.

Arbeitsschutzprämie

beitragsabhängige Förderung: pro Maßnahme,

  • 25% der Anschaffungskosten, max. 150 Euro bei Stufenrutschhemmung R12
  • 50% der Anschaffungskosten, max. 300 Euro bei Stufenrutschhemmung R13

beitragsunabhängige Förderung:

  • pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten, bis zur maximalen Fördersumme

Bitte beachten Sie unsereAnforderungen und Hinweis (PDF, 335 KB).

 

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