Stufen-Schiebeleiter

 
Ein Bauarbeiter beim Aufstieg auf einer Stufen-Schiebeleiter.
  • Bildquelle: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU
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Ein Bauarbeiter beim Aufstieg auf einer Stufen-Schiebeleiter.

Produktbeschreibung:

Stufen-Schiebeleitern dienen als Aufstieg zu hoch gelegenen Arbeitsplätzen (zum Beispiel Dachflächen oder Geschossdecken) sowie als Arbeitsplatz für zeitweilige Arbeiten bis maximal 5 Meter Standhöhe. Stufen-Schiebeleitern sind in der Bauwirtschaft bislang nicht sehr verbreitet, ermöglichen aber durch mindestens 80 Millimeter breite Stufen einen sichereren Auf- und Abstieg als Sprossenleitern. Die Stufen gewährleisten zudem, auch aus ergonomischer Sicht, einen sicheren Stand zur Ausführung der Arbeiten.

Als Verkehrsweg zu hochgelegenen Arbeitsplätzen und als Arbeitsplatz für zeitweilige Arbeiten bis maximal 5 Meter Standhöhe.

Die 8 cm breite Auftrittsfläche der Stufen-Leiter gewährleistet gegenüber einer herkömmlichen Sprossen-Leiter einen sicheren Stand zur Ausführung der Arbeiten und entlastet Fußgelenke und Beine. Die Druckbelastungen für den Fuß werden reduziert, so dass eine Ermüdung der Muskulatur in den Füßen und Beinen verzögert wird. Das entspanntere Stehen auf den Stufen reduziert zusätzlich Rückenbelastungen. Konzentration und Leistungsfähigkeit können länger aufrechterhalten werden.

Hinweis zu den Ergonomischen Lösungen

Gefährdung: Absturz bei der Verwendung von Sprossenanlegeleitern als Verkehrsweg zu hochgelegenen Arbeitsplätzen beim Übersteigen auf andere Bauteile, zum Beispiel Dachflächen sowie bei der Verwendung als Arbeitsplatz (Abrutschen/Ermüdung).

Auswirkung: Reduzierung der Absturzunfälle durch die Verwendung von Stufen-Schiebeleitern als Arbeitsplatz oder Verkehrsweg. Langfristig Verdrängung der Sprossenleitern.

Die neue TRBS 2121-2 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Leitern" (BauPortal 2/2019)

Arbeitsschutzprämie

beitragsabhängige Förderung:
pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten, maximal 300 Euro

beitragsunabhängige Förderung:
pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten, bis zur maximalen Fördersumme

Bitte beachten Sie unsereAnforderungen und Hinweise.

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