Qualifizierung nach GW 129/S 129

 
Bild einer Baggerschaufel gefüllt mit Sand und Warnschild "Achtung Kabel"
  • Bildquelle: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH
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Bild einer Baggerschaufel gefüllt mit Sand und Warnschild "Achtung Kabel"

Produktbeschreibung:

Die von DVGW - Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. bzw. VDE - Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V - erlassenen Qualifizierungshinweise in GW 129 und S 129 „Sicherheit bei Bauarbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen - Schulungsplan für Ausführende, Aufsichtführende und Planer“ fordern von Beschäftigten der ausführenden Unternehmen einen entsprechenden Kenntnisstand bei Bauarbeiten in Leitungsnähe.

Die Qualifizierung ist inzwischen Bestandteil des spartenübergreifenden Regelwerkes „Bauunternehmen im Leitungstiefbau – Mindestanforderungen“ (z.B. DVGW GW 381) und wird von den oben genannten Personengruppen bei der Auftragsvergabe oft gefordert.

Unternehmen, die Straßenbauarbeiten, Verlegung von Kabeln, Kanalarbeiten, Spezialtiefbauarbeiten, Rohrleitungsbauarbeiten oder sonstige Tiefbauarbeiten ausführen.

Schäden an Versorgungs- und Telekommunikationsleitungen durch Baumaschinen oder durch manuelle Eingriffe im Rahmen von Tiefbauarbeiten können bei einzelnen Ereignissen, wie zum Beispiel Stromübertritten oder Gasexplosionen, mit Gefahr für Leben und Gesundheit verbunden sein.

Auswirkung: Reduzierung oben genannten Gefahren.

Arbeitsschutzprämie

Die finanzielle Förderung der theoretischen Qualifizierung nach GW 129/S 129 beträgt je Beschäftigten bis zu 50 Euro. 
Die finanzielle Förderung der praktischen Qualifizierung beträgt je Beschäftigten bis zu 100 Euro.

Weitere Informationen bei BALSibau.

Bitte beachten Sie unsereAnforderungen und Hinweise.

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