Lastausgleichsvorrichtungen zum Verheben großformatiger Bauelemente (Balancer)

 
Ein Balancer hebt eine große vorgefertigte Betonwand mit rechteckiger Öffnung an zwei Ketten an. Rechts im Bild schwebt eine kabellose Steuerung mit Drucktasten und Display.
  • Quelle: Meyle+Müller GmbH+Co. KG / (c) BG BAU
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Ein Balancer hebt eine große vorgefertigte Betonwand mit rechteckiger Öffnung an zwei Ketten an. Rechts im Bild schwebt eine kabellose Steuerung mit Drucktasten und Display.

Produktbeschreibung:

Lastausgleichsvorrichtungen, umgangssprachlich „Balancer“ genannt, können bei Kranarbeiten eingesetzt werden. Mit einer Funkfernbedienung werden Lasten in Waage oder eine bestimmte Neigung gebracht. Dies können z. B. Wand-, Dach- und Deckenelemente sein, oder auch Betonfertigteile wie Treppen. 

Das Ausrichten der Lasten wird durch eine Fernbedienung mit einer sicheren Funkverbindung vorgenommen. Durch solche Einrichtungen können Lasten zunächst angehoben werden. Die gewünschte Ausrichtung der Last erfolgt, wenn die Last hoch genug über dem Boden schwebt, oder vor dem Absetzen der Last am Einbauort. 

Verheben von vorgefertigten Bauteilen per Kran

 

Gefährdung: Unzulässiger Einsatz von Kettenzügen im Hebezeugeinsatz oder gefährliche Eigenbauten von Lastaufnahmemitteln.

Auswirkung: Ausgerichtete Lasten müssen nicht durch Drücken oder Ziehen positioniert werden. Oben genannte Gefährdung entfällt.

Arbeitsschutzprämie

beitragsabhängige Förderung:
pro Maßnahme 25 % der Anschaffungskosten, max. 5.000 Euro

beitragsunabhängige Förderung:
pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten, max. 5.000 Euro

Voraussetzung zur beitragsunabhängigen Förderung von Lastausgleichsvorrichtungen:
Teilnahme von Führungskräften am Seminar „Absturzprävention“. Diese Seminare werden bei der BG BAU (Seminar 1630) und bei Ausbildungsstätten von Innungen und Verbänden durchgeführt.


 

Bitte beachten Sie unsereAnforderungen und Hinweise.

Fördermittel sind verfügbar

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