Gebläseunterstützte Filtergeräte mit Helm
- Bildquelle: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU
Produktbeschreibung:
Gebläseunterstützte Filtergeräte mit Helm bieten als Persönliche Schutzausrüstung einen hohen Schutz gegen mehrfache Gefährdungen:
- Atemschutz gegen Stäube durch die Filterung mit Partikelfiltern
- Kopfschutz durch ein Kopfteil als Helm (zertifiziert nach EN 397)
- Augen- und Gesichtsschutz durch eine Sichtscheibe
Die Akzeptanz für Atemschutz wird gefördert, da keine Belastungen durch den Atemwiderstand vorhanden sind. Durch ein Gebläse wird in das Kopfteil gefilterte Atemluft eingeblasen. Ein Nachlassen der Gebläseleistung wird durch eine Warneinrichtung rechtzeitig angezeigt.
In fast allen Bereichen der Bauwirtschaft werden Tätigkeiten mit Staubbelastungen durchgeführt. Dabei sind die Beschäftigen unterschiedlichen Stäuben ausgesetzt, vor allem mineralischen Stäuben mit unterschiedlichen Quarzgehalten aber auch Stäuben die Dämmstoffe enthalten oder bleihaltig sind. Technische Maßnahmen führen nicht immer zur sicheren Einhaltung der Grenzwerte. Bei Überschreitung der Grenzwerte muss dann Persönliche Schutzausrüstung (Atemschutz) getragen werden.
- Gefährdung: Das Gefährdungsspektrum aus dem Umgang der Beschäftigten mit Stäuben reicht von irritativer oder toxischer Wirkung auf die Atemwege bis zur Verursachung chronisch entzündlicher Prozesse sowie der Bildung von Tumoren.
- Auswirkung: Reduzierung der oben genannten Gefährdungen durch die Filterung der Atemluft, Reduzierung der Silikosefallzahlen.
Arbeitsschutzprämie
Pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten, maximal 500 Euro
Bitte beachten Sie unsereAnforderungen und Hinweise.
Fördermittel sind verfügbar
Downloads:
- Anforderungen und Hinweise
(PDF, 60 KB)