Qualifizierung nach GW 129/S 129

- Quelle: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU

Unternehmen, die Straßenbauarbeiten, Verlegung von Kabeln, Kanalarbeiten, Spezialtiefbauarbeiten, Rohrleitungsbauarbeiten oder sonstige Tiefbauarbeiten ausführen.
Schäden an Versorgungs- und Telekommunikationsleitungen durch Baumaschinen oder durch manuelle Eingriffe im Rahmen von Tiefbauarbeiten können bei einzelnen Ereignissen, wie zum Beispiel Stromübertritten oder Gasexplosionen, mit Gefahr für Leben und Gesundheit verbunden sein.
Auswirkung: Reduzierung oben genannten Gefahren.
Arbeitsschutzprämie
Die finanzielle Förderung der theoretischen Qualifizierung nach GW 129/S 129 beträgt je Beschäftigten bis zu 50 Euro.
Die finanzielle Förderung der praktischen Qualifizierung beträgt je Beschäftigten bis zu 100 Euro.
Weitere Informationen bei BALSibau.
Bitte beachten Sie unsereAnforderungen und Hinweise.
Fördermittel sind verfügbar
Downloads:
- Anforderungen und Hinweise
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