Sicheres und verantwortungsbewusstes Handeln bei der Arbeit ist nur mit klarem Kopf möglich. Niemand sollte in berauschtem Zustand einen Bagger steuern oder eine Baukreissäge benutzen. Damit gefährden Betroffene sich selbst und andere. Um den problematischen Folgen von Drogen-, Alkohol- oder Cannabiskonsum entgegenzuwirken, sollten Unternehmen bei auffälligem Verhalten ihrer Beschäftigten schnell reagieren und dauerhaft Angebote für Suchtprävention im Betrieb schaffen.
Die BG BAU wie auch die DGUV unterstützen Unternehmen bei dieser Aufgabe mit unterschiedlichen Materialien und Angeboten:
- Webseite Cannabis: Informationen zu den gesetzlichen und arbeitsrechtlichen Regelungen rund um Cannabis, mit Interview, Plakaten und mehr
- Webseite Gesundheitsschutz: Informationen zu Themen wie Betriebliches Gesundheitsmanagement und Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Stand der Technik: Suchtprävention im Arbeitsalltag – handeln statt wegsehen: kostenlose, 60-minütige Online-Veranstaltung der BG BAU, 4. August 2025, 9 Uhr
- DGUV Information 206-009: Suchprävention in der Arbeitswelt – Handlungsempfehlungen, 48-seitige Broschüre von Mai 2025
- DGUV Information 206-054: Umgang mit Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängigkeit bei der Arbeit, 24-seitige Broschüre von August 2023
Weitere Informationen und Hinweise finden Sie auch in der aktuellen Pressemitteilung der DGUV:
Suchtprävention in der Arbeitswelt: Kein Platz für Alkohol, Cannabis und Co.