Entscheidend ist, ob die Unterstützung über eine reine Gefälligkeit hinausgeht. Wer nur kurz beim Tragen oder Aufräumen hilft, ist in der Regel nicht gesetzlich unfallversichert. Arbeiten Helferinnen oder Helfer dagegen über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig auf der Baustelle mit, gelten sie unter Umständen als arbeitnehmerähnlich tätig und stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Bauvorhaben anmelden
Wer privat baut und Helferinnen und Helfer einsetzt, gehört zur Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. Private Bauherrn müssen ihr Bauvorhaben bei der BG BAU anmelden. Für die gesetzliche Unfallversicherung der Helferinnen und Helfer zahlen sie Beiträge an die BG BAU.
Weitere Informationen zur Anmeldung des privaten Bauvorhabens gibt es unter www.bgbau.de/service/haeufig-nachgefragt/privates-bauvorhaben-anmelden.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen, in denen statt der BG BAU die Unfallkasse zuständig sein kann: Das ist bei öffentlich geförderten Bauvorhaben, beispielsweise im sozialen Wohnungsbau, oder bei kurzfristigen Baumaßnahmen mit weniger als 40 Arbeitsstunden der Fall.
Wer ist versichert?
Versichert sind private Helferinnen und Helfer bei typischen Bauarbeiten. Dazu zählen Neubau-, Umbau- und Ausbauarbeiten sowie Dach-, Maurer-, Maler- oder Installationsarbeiten, Abbruch- und Erdarbeiten sowie die Vorbereitung, Erschließung und Gestaltung des Grundstücks, wenn diese über reine Gefälligkeitsleistungen hinausgehen. Nicht automatisch versichert sind die privaten Bauherrn selbst sowie ihre mitarbeitenden Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner. Sie können sich jedoch freiwillig bei der BG BAU versichern. Weitere Informationen zur freiwilligen Versicherung gibt es unter www.bgbau.de/1307268.
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Kommt es auf der Baustelle oder auf dem Weg von dort oder dorthin zu einem Unfall einer versicherten Person, übernimmt die BG BAU unter anderem die Kosten für die medizinische Behandlung, Rehabilitation und Pflege. Auch Rentenleistungen können dazugehören. Sie löst die Haftpflicht privater Bauherrn gegenüber ihren privaten Bauhelfern ab, so dass diese vor möglichen Schadensersatzforderungen infolge eines Unfalls geschützt sind. Die BG BAU empfiehlt privaten Bauherrn, sich bereits vor Beginn der Arbeiten über den Versicherungsschutz zu informieren und Helferinnen und Helfer frühzeitig anzumelden.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zur Pflichtversicherung bei privaten Bauvorhaben sowie zur Onlineanmeldung stellt die BG BAU unter www.bgbau.de/themen/mitgliedschaft-und-beitrag/pflichtversicherung-fuer-private-bauvorhaben bereit.
Pressekontakt BG BAU
Birte Hagedorn, E-Mail: presse(at)bgbau.de, Telefon: 030 85781-681
Katrin Lemcke-Kamrath, E-Mail: presse(at)bgbau.de, Telefon: 030 85781-461
Über die BG BAU
Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als drei Millionen Versicherte, rund 614.000 gewerbsmäßige Unternehmen und ca. 48.000 private Bauvorhaben. Ihr gesetzlicher Auftrag ist es, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu fördern, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de.
Social Media und Newsletter
Folgen Sie uns auch via Social Media bei Facebook, Instagram, YouTube, LinkedIn, TikTok und Bluesky. Mit dem Newsletter der BG BAU erhalten Sie alle wichtigen Meldungen und aktuelle Informationen zum Thema Arbeitsschutz per E-Mail. Jetzt abonnieren!
Hinweis zu den Bildrechten
Das Pressebild kann von Ihnen für redaktionelle Zwecke einmalig und im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die BG BAU verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass das Bild ausschließlich in der von der BG BAU gelieferten Form verwendet werden darf und eine Veränderung sowie eine urheberrechtliche Bearbeitung nicht gestattet sind. Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist ausgeschlossen. Sehen Sie hierzu auch die Hinweise zu Logo- und Bildanfragen der BG BAU.
