Gemeinsam für mehr Qualität und Sicherheit: PV-Vereinbarung neu gefasst

08.09.2026 – Klare Zuständigkeiten, abgestimmte Qualifikationen und verbindliche Arbeitsabläufe: Seit 2024 bietet eine gemeinsame Vereinbarung Handwerksbetrieben einen verlässlichen Rahmen für die sichere gewerkeübergreifende Zusammenarbeit bei der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen. Zum 1. September 2026 wurde die Vereinbarung erweitert und unter Beteiligung zweier neuer Verbände und einer weiteren Berufsgenossenschaft neu gefasst. Sie umfasst nun auch die Gewerke der Installateur- und Heizungsbauer, der Metallbauer sowie der Zimmerer und Holzbauer. Der ZVSHK, der bislang mit dem Klempnerhandwerk beteiligt war, bringt zudem das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk in die Vereinbarung ein.

Ein Bauarbeiter mit Schutzhelm arbeitet an einer Photovoltaikanlage auf einem Dach.

Quelle: Christian Ahrens - BG BAU

Die Vereinbarung, der bislang der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), der Zentralverband Sanitär, Heizung Klima (ZVSHK) sowie die zugehörigen Berufsgenossenschaften – die Berufsgenossenschaft BAU (BG BAU) und die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) – angehören, wurde zum 1. September auch von Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), dem Bundesverband Metall sowie der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) unterzeichnet.

Sicherheit bei Installation von PV-Anlagen erhöhen

Ziel der neu gefassten Vereinbarung zur Installation von Photovoltaik-Anlagen (PV) ist es, die Sicherheit bei der Installation von PV-Anlagen zu erhöhen. Dafür wurden Anforderungen an das sichere Arbeiten auf Dächern, eine Musteranweisung für die Benutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten sowie Schulungsanforderungen für eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) für PV-Anlagen definiert. Die EuP-Schulung ist Voraussetzung für den Einsatz als EuP bei der Errichtung von PV-Anlagen. Die Schulung stellt sicher, dass Fachkräfte aus nicht elektrotechnischen Gewerken einzelne, in der Vereinbarung beschriebene elektrotechnische Tätigkeiten – so etwa den Anschluss der PV-Module – unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft fachgerecht ausführen können.

Für Kundinnen und Kunden hat die Vereinbarung den Vorteil, dass sie einen Vertrag und einen zentralen Ansprechpartner haben. Zugleich können die Leistungen der an der Installation einer PV-Anlage beteiligten qualifizierten Fachunternehmen klar aufeinander abgestimmt werden.

Ergänzende Musternachunternehmerverträge überarbeitet

Ergänzt wird die neu aufgesetzte Vereinbarung wie bisher durch Musternachunternehmerverträge für die Zusammenarbeit mit einem Elektrohandwerksunternehmen, die nun noch einmal überarbeitet wurden. Nach entsprechender Vereinbarung übernimmt dessen Elektrofachkraft gegenüber der EuP für PV-Anlagen die erforderliche Fach- und Führungsverantwortung für Leitung und Aufsicht. Arbeiten auf der AC-Seite des Wechselrichters oder an anderen elektrischen Bauteilen bleiben Elektrofachkräften vorbehalten und sind nicht Gegenstand der Vereinbarung. Arbeiten an der elektrischen Anlage dürfen nach § 13 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) grundsätzlich nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen ausgeführt werden.

Absicherung für gewerkeübergreifende Zusammenarbeit 

Mit der Vereinbarung, die das Ergebnis der erfolgreichen Zusammenarbeit der Gewerke und der Berufsgenossenschaften ist, bekennen sich die beteiligten Verbände und Berufsgenossenschaften zu höchsten Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Jeder Betrieb fokussiert sich auf seine Kompetenzen und kann die gewerkeübergreifende Zusammenarbeit entsprechend absichern.

Stimmen zur Vereinbarung: 

„Die Energiewende wird im Handwerk nur dann erfolgreich umgesetzt, wenn die beteiligten Gewerke ihre Kompetenzen sinnvoll bündeln und zugleich klare Verantwortlichkeiten gelten. Die neu gefasste Verbändevereinbarung schafft hierfür einen praxisnahen und verlässlichen Rahmen“, so Willi Seiger, Präsident des Bundesverbandes Metall: „Für unsere Metallbaubetriebe bedeutet das klar definierte Qualifikationen und Abläufe, eine verlässliche Zusammenarbeit mit dem Elektrohandwerk und vor allem ein hohes Maß an Sicherheit für die Beschäftigten. Damit verbinden wir Qualität, Arbeitsschutz und effiziente gewerkeübergreifende Zusammenarbeit auf eine Weise, die in der betrieblichen Praxis funktioniert.“

„Wir freuen uns sehr, Teil dieser Vereinbarung zu sein. Damit erreichen wir Qualität und Sicherheit auf höchstem Niveau. Gebäudestrukturen, die in der Lage sind, durch Sonnenenergie Strom zu erzeugen, passen hervorragend zu unserem nachwachsenden und dabei CO₂-bindenden Rohstoff Holz“, so Peter Aicher, Vorsitzender Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im ZDB.

„Mit der erweiterten Verbändevereinbarung setzen wir ein klares Signal: Die beteiligten Handwerke arbeiten gewerkeübergreifend zusammen, um Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Qualität bei der Installation von PV-Anlagen verlässlich zu gewährleisten“, sagt Dirk Bollwerk, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH).

„Wir können die Energiewende und die Sanierung der Infrastruktur nur gewerkeübergreifend bewältigen. Gleichzeitig brauchen wir Prozesse, die die Sicherheit für unsere Mitarbeiter und Kunden gewährleisten. Die E-Handwerke zeigen mit dieser Vereinbarung ihre Bereitschaft, einen Beitrag zu effizienten Prozessen zu leisten“, so Stefan Ehinger, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke: „Dass sich nun auch die Holz- und Metallbauer einem bewährten und von den Verbänden und Berufsgenossenschaften anerkannten Verfahren anschließen, verdeutlicht den Stellenwert, den Arbeitsschutz und Qualität innerhalb unserer Gewerke besitzen.“

„Photovoltaik ist längst Teil moderner Gebäudetechnik. Deshalb ist es richtig, dass auch SHK-Betriebe klar definierte Arbeiten bei der Installation übernehmen können. Die Vereinbarung schafft dafür einen verlässlichen Rahmen: mit eindeutigen Zuständigkeiten, abgestimmten Qualifikationen und klaren Grenzen zwischen den Gewerken. Das erleichtert die Zusammenarbeit auf der Baustelle und gibt den Kunden Sicherheit“, sagt Michael Hilpert, Präsident des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK).

„Die Energiewende verändert auch die Arbeitswelt. Für die BG BAU ist entscheidend, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten dabei von Anfang an mitgedacht werden“, sagt Michael Kirsch, Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU): „Gerade bei der Installation von PV-Anlagen kommt es auf gute Qualifikation, klare Verantwortlichkeiten und wirksame Prävention an. Die Verbändevereinbarung ist dafür ein gutes Beispiel: Sie verbindet die praktische Umsetzung der Energiewende mit sicherem und gesundem Arbeiten.“

„Wenn E-Handwerker bei der Montage von PV-Anlagen schwer verletzt werden, handelt es sich fast immer um Absturzunfälle. Deshalb ist es sehr wichtig, dass die Vereinbarung auch klare Regeln zur Absturzsicherung enthält. Nur mit einer Absturzsicherung, also zum Beispiel mit Arbeits- und Schutzgerüsten, dürfen E-Handwerker auf Dächern arbeiten. Dabei sind die Arbeitsanweisungen für die Benutzung der Gerüste zu beachten. Die Musterarbeitsanweisung, die Bestandteil dieser Vereinbarung ist, ist eine gute Hilfestellung für die Betriebe", macht Jörg Botti, Hauptgeschäftsführer der BG ETEM, deutlich.

„Mit der Unterzeichnung der Verbändevereinbarung gibt die BGHM den Betrieben der Branchen Holz und Metall wichtige Regelungen für die sichere Installation von PV-Anlagen an die Hand. Wirksame Prävention gelingt nur, wenn alle Gewerke an einem Strang ziehen. Deshalb beteiligen wir uns mit Überzeugung an dieser Kooperation über die Grenzen der gesetzlichen Unfallversicherung hinaus“, sagt Christian Heck, Hauptgeschäftsführer der BGHM.

Weitere Informationen

Verbändevereinbarung zur Installation von Photovoltaikanlagen

 

Pressekontakte

Bundesverband Metall

André Kohut, Bereichsleiter Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0201 89619-22
Mobil: 0160 90937722
E-Mail: andre.kohut(at)metallhandwerk.de

Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im ZDB

Dipl. Ing. (FH) Roland Glauner, Referent
Telefon: 030 20314-538
E-Mail: glauner(at)zdb.de

Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH)

Claudia Büttner, Bereichsleiterin Presse
Telefon: 0221 398038-12
Mobil 0151 42205125
E-Mail: cbuettner(at)dachdecker.de

Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH)

Maren Cornils, Pressesprecherin
Telefon: 069 247747-28
Mobil: 0170 8565369
E-Mail: m.cornils(at)zveh.de

Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK)

Frank Ebisch, Bereichsleiter Kommunikation
Telefon: 02241 9299-114
E-Mail: f.ebisch(at)zvshk.de

Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)

Birte Hagedorn, Pressesprecherin
Telefon: 030 85781-681
Katrin Lemcke-Kamrath, Pressesprecherin
Telefon: 030 85781-461
E-Mail: presse(at)bgbau.de 

Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)

Christian Sprotte, Leiter Abteilung Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0221 3778-5521
Mobil: 0175 2607390 
E-Mail: sprotte.christian(at)bgetem.de

Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) 

Nicole Schneider-Brennecke, Pressesprecherin
Telefon: 06131 802-13510
E-Mail: presse(at)bghm.de