Checkliste für Arbeitgeber: Lärmschutz planen und Gehörschutz richtig anwenden

Berlin, 02.05.2024 – Lärm kann das Gehör irreversibel schädigen, wenn keine Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gibt es von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) jetzt eine Checkliste, mit der sie die Lärmschutzmaßnahmen planen sowie den richtigen Gehörschutz auswählen können.

Eine Person in Warnkleidung hält einen Gehörschutz in der Hand.

Bildquelle: Jan-Peter Schulz - BG BAU

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In einer Arbeitsumgebung, die regelmäßig unter Lärmeinwirkung steht, besteht für die Beschäftigten die Gefahr einer Lärmschwerhörigkeit. Diese Berufskrankheit entsteht schleichend und ist nicht umkehrbar.

Um den Gesundheitsgefahren für das Ohr wirkungsvoll zu begegnen und den Bestimmungen der Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung gerecht zu werden, muss die tägliche Lärmexposition auf unter 80 Dezibel und das einmalige Lärmereignis auf unter 135 Dezibel beschränkt werden. Liegt die Exposition über dem gesetzlichen Maximalwert, sind Arbeitsschutzmaßnahmen nach dem sogenannten TOP-Prinzip, also in der Reihenfolge technisch, organisatorisch und persönlich, zu ergreifen. 

Technischer und organisatorischer Schutz gegen Lärm

Die Möglichkeit von technischen und organisatorischen Maßnahmen hat Vorrang und muss als erstes geprüft werden, um die Belastungen für das Gehör zu minimieren.

In Frage kommen auf Baustellen insbesondere:

  • Verwendung von lärmgeminderten Maschinen
  • Verwendung von lärmgeminderten Kreissägeblättern oder Trennscheiben
  • Verwendung der für die Tätigkeit erforderlichen passenden Maschine (keine Überdimensionierung)
  • Kennzeichnung von Lärmbereichen: Arbeitsbereiche, die die Lärmschutzgrenzen (ab 85 Dezibel am Tag und 137 Dezibel in der Spitze) überschreiten, sind mit dem Hinweis: „Gehörschutz tragen“ zu kennzeichnen und entsprechend abzugrenzen.
  • Vermeidung lärmintensiver Einsätze durch flexible Arbeitszeiten oder Rotationsprinzip

Das letzte Mittel: Der individuelle Schutz

Sollten die technischen und organisatorischen Möglichkeiten nicht ausreichen und ein effektiver Schutz des Gehörs nicht anders erreicht werden können, ist der Schutz durch die persönliche Schutzausrüstung sicherzustellen. Sobald der tägliche Lärmpegel auf 85 Dezibel ansteigt, wird das Tragen dieses Schutzes obligatorisch und muss den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in CE-geprüfter Qualität zur Verfügung gestellt werden.

Checkliste Gehörschutz

Nicht jeder Gehörschutz ist für jeden Zweck ideal. Für die Wahl des richtigen Gehörschutzes müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zunächst die Gegebenheiten und Anforderungen jedes einzelnen Arbeitsplatzes ermitteln. Dabei helfen folgende Fragen:

  • Wie hoch ist die Tages-Lärmexposition?
  • Müssen wichtige Informationen trotz Lärm hörbar sein?
  • Müssen Warnsignale erkannt werden?
  • Müssen Schallquellen geortet werden können?
  • Ist Kommunikation erforderlich?
  • Wird bei Hitze gearbeitet?
  • Ist der Arbeitsplatz besonders staubig?
  • Wurden die Mitarbeitenden bei der Auswahl des Gehörschutzmodells miteinbezogen?
  • Wurden die Mitarbeitenden in der Anwendung und dem Einsatz des Gehörschutzes unterwiesen?
     

Weitere Informationen:

Die komplette Checkliste und weiterführende Informationen zum Thema Lärmprävention gibt es unter:

Checkliste: Lärmschutz planen: Gehörschutz auswählen

Lärm und Vibrationen

Gehörschutz

Arbeitsschutzprämien für Otoplastiken (Gehörschutz)
 


 

Hintergrund – die BG BAU

Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als drei Millionen Versicherte, rund 584.000 gewerbsmäßige Unternehmen und ca. 60.000 private Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de.

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