Online-Pressekonferenz zur neuen Gefahrstoffverordnung am 28. Februar 2025

Pressemitteilung

Beschäftigte mit Schutzanzügen in einem alten Haus.
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Millionen Tonnen von krebserzeugendem Asbest sind noch immer in Bestandsgebäuden verbaut. Um Beschäftigte besser zu schützen, sind im Dezember 2024 mit der novellierten Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) neue Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest in Kraft getreten. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) informiert über die wichtigsten Änderungen und bietet für das Bauen im Bestand einen praxisnahen Leitfaden an.

Zur Pressemitteilung

Information: So müssen Unternehmen bei Asbest in Bestandsbauten vorgehen

Auf einem gelben Zettel steht das Wort Information.
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Um Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Gefahrstoffverordnung zu unterstützen, hat die BG BAU den Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand“ herausgegeben und das Wesentliche in einem Informationsblatt zusammengefasst.

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Leitfaden: Asbest beim Bauen im Bestand

Titelbild des Leifadens „Asbest“ der BG BAU: Drei Personen in Schutzanzügen laufen durch ein Gebäude, in dem Asbest verbaut wurde.
  • Bildquelle: BlazeOrangeMarketing - stock.adobe.com; BG BAU

Dieser Leitfaden erläutert die neuen Regelungen der Gefahrstoffverordnung für den Umgang mit Asbest beim Bauen im Bestand und enthält praxistaugliche Anleitungen für handwerksnahe Tätigkeiten. Jetzt downloaden und Gesundheitsrisiken minimieren.

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Norbert Kluger

Norbert Kluger, Leiter der Abteilung Stoffliche Gefährdung der BG BAU
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Norbert Kluger leitet seit 2018 die Abteilung Stoffliche Gefährdungen in der Hauptabteilung Prävention der BG BAU.

Darüber hinaus arbeitet er in vielen Gremien und Arbeitskreisen mit, unter anderem im Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Außerdem ist er an der Erstellung Technischer Regeln und Handlungshilfen beteiligt und vertritt die BG BAU unter anderem im Aktionsprogramm „Staubminimierung beim Bauen“.

Norbert Kluger hat in Göttingen Geografie mit den Schwerpunkten Geologie, Chemie, Bodenkunde und Hydrologie studiert.

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Andrea Bonner

Andrea Bonner
Bildquelle: privat

Andrea Bonner ist Referentin mit den Themenschwerpunkt Kontaminierte Bereiche, Gebäudeschadstoffe und Asbest in der Abteilung Stoffliche Gefährdungen in der Hauptabteilung Prävention der BG BAU.

Sie leitet das Sachgebiet Sanierung und Bauwerksunterhalt des DGUV Fachbereichs Bauwesen. Sie wirkt bei der Erstellung Technischer Regeln und Handlungsanleitungen mit und vertritt die BG BAU in zahlreichen Arbeitskreisen.

Andrea Bonner hat in Karlsruhe Bauingenieurwesen studiert.

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Bilder und Grafiken

Titelbild des Leifadens „Asbest“ der BG BAU: Drei Personen in Schutzanzügen laufen durch ein Gebäude, in dem Asbest verbaut wurde.
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Leitfaden: Asbest beim Bauen im Bestand

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Die Grafik zeigt die Anzahl der Verdachtsanzeigen auf eine asbestbedingte Berufskrankheit im Jahr 2024 mit 2.332 Fällen sowie die Zahl der Todesfälle mit 270, basierend auf vorläufigen Daten.
  • Bildquelle: BG BAU

Berufskrankheiten durch Asbest im Jahr 2024
 

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Die Grafik zeigt die Entwicklung der Verdachtsanzeigen für Berufskrankheiten durch Asbest von 2015 bis 2024 mit einer gestapelten Flächendarstellung für verschiedene Krankheitsarten. Die vorläufigen Zahlen für 2024 betragen 1.306 Fälle insgesamt, darunter 690 Asbestose-Fälle, 176 Mesotheliome und 160 Fälle von Lungenkrebs durch Asbest und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe.
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Entwicklung der Verdachtsanzeigen für Berufskrankheiten durch Asbest von 2015 bis 2024

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Die Grafik zeigt, dass die Zahl der Todesfälle durch Asbest von 363 im Jahr 2015 auf 270 im Jahr 2024 gesunken ist.
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Todesfälle durch Asbest von 2015 bis 2024

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Erklärfilm: Neuerungen bei Asbestarbeiten

Videotitel: Novellierung der Gefahrstoffverordnung 2024

Videoquelle: BG BAU

Weiterführende Informationen: