Technische und Organisatorische Maßnahmen

Das TOP-Prinzip beschreibt die Rangfolge der Schutzmaßnahmen bei der Arbeit. Zuerst haben technische Maßnahmen Priorität, danach folgen organisatorische und danach persönliche Schutzmaßnahmen. Das gilt auch für das Thema UV-Schutz.

Eine technische Maßnahme wäre zum Beispiel direkte Sonnenbestrahlung durch Abschattung mithilfe eines Wetterschutzzeltes* zu vermeiden. Eine organisatorische Maßnahme ist die Verlegung von Arbeitszeiten in den frühen Morgen.

*Hinweis: Wetterschutzzelte werden von der BG BAU als Arbeitsschutzprämie gefördert. 

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Die einfachste Maßnahme ist, die direkte Sonnenstrahlung zu meiden und – soweit es geht – im Schatten zu arbeiten. Dies ist auf dem Bau natürlich leichter gesagt als getan.

Mit langer normaler (Baumwoll-) Arbeitskleidung wird in der Regel ein ausreichender Schutz der darunterliegenden Haut erreicht. Körperteile, die durch Kleidung bedeckt werden können, sollten auch unbedingt so geschützt werden.
Zusätzlich ist ein Kopfschutz wichtig, der auch Nacken und Ohren bedeckt. Inzwischen gibt es auch spezielle UV-Schutzkleidung. Diese und weitere persönliche Schutzmaßnahmen fördert die BG BAU als Arbeitsschutzprämie.

Auf Körperstellen, welche nicht durch Kleidung geschützt werden können, sollte vor der Arbeitsaufnahme ein Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor (mindestens 30, besser 50) ausreichend dick aufgetragen werden. Nach zwei Stunden ist ein erneutes Auftragen notwendig.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen notwendige Schutzmaßnahmen für die bei der Arbeit auftretenden Gefährdungen festlegen und zur Verfügung stellen.

Sofern die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Beschäftigten mit anderen Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip nicht ausreichend vor UV-Strahlung zu schützen sind – was häufig im Gesichtsbereich der Fall ist – müssen sie ggf. auch UV-Schutzcreme dafür kostenfrei zur Verfügung stellen.