Sicherheit und Gesundheit

Besonders stark ist die UV-Strahlung in den Monaten April bis September und in der Zeit von 11 bis 16 Uhr (MESZ).

Weitere Informationen finden Sie hier.

Der UV-Index (UVI) gibt die Stärke der UV-Strahlung an. Der UV-Index liegt in Deutschland bei direkter Sonneneinstrahlung zwischen 0 und 9, nur in den hohen Gebirgslagen erreicht er manchmal sogar Werte bis 11.

Ab UVI 3 ist UV-Schutz erforderlich.

Wer sich nicht ausreichend vor UV-Strahlen schützt, dem drohen insbesondere Hautschäden. Das Risiko an Hautkrebs zu erkranken ist hoch.

UV-Strahlung gilt als eine der Hauptursache für alle Arten von Hautkrebs. Allerdings entstehen diese Tumore meist erst nach vielen Jahren. Daher nehmen die meisten Beschäftigten, die im Freien arbeiten, diese Gefährdung kaum wahr.

Hier finden Sie weitere Informationen zu Risiken durch UV-Strahlung.

Plattenepithelkarzinome – eine der Varianten des weißen Hautkrebses – sowie seine Vorstufen (sogenannte aktinische Keratosen) können inzwischen als Berufskrankheit anerkannt werden.

Nach den neuesten, noch vorläufigen Zahlen nehmen diese Erkrankungen auch 2019 den Spitzenplatz bei den angezeigten Berufskrankheiten am Bau ein. Seit Aufnahme des Plattenepithelkarzinoms in die Liste der Berufskrankheiten im Jahr 2015 wurden der BG BAU in jedem Jahr über 2.500 Fälle gemeldet, im Jahr 2019 lag die Zahl der Verdachtsanzeigen sogar bei 3.131

Der Lichtschutz- bzw. Sonnenschutzfaktor auf Sonnenschutzpräparaten gibt an, um das Wievielfache sich die Zeit bis zum Auftreten eines Sonnenbrandes theoretisch verlängert.
Da eine Schädigung der Hautzellen jedoch schon deutlich vor einem Sonnenbrand erfolgt und dieser Schutzfaktor nur bei wirklich sehr dickem Auftragen erreicht wird, sollte man in dieser Hinsicht hier sehr großzügig bei der Auswahl des UV-Schutzmittels sein: mindestens 30, besser 50.

Durch Schwitzen und Abrieb verliert sich die Creme. Regelmäßiges Nachcremen – alle 2 Stunden – ist daher wichtig.

Nein, das ist nicht möglich. Die sogenannten Lichtschwielen, eine Verhornung sonnengeschädigter Haut, schützen die Haut kaum, stellen aber eine Vorstufe von Hautkrebs dar. UV-Strahlung schädigt das Erbgut der Hautzellen innerhalb weniger Sekunden, wenn die Haut ungeschützt ist. Hieraus können langfristige Schäden wie Hautkrebs entstehen. 
 

Nein, auch bei der Nutzung von Sonnencreme ist Vorsicht im Umgang mit der Sonne geboten. Sonnencreme mit einem Lichtschutzfaktor von 30 oder höher absorbiert nur einen Teil der UV-Strahlung. Die verbleibenden Strahlen können die Zellen in der Haut schädigen. Dazu kommt: Wer sich nicht gleichmäßig eincremt, Körperpartien vergisst oder sich bei Sonneneinstrahlung bewegt und schwitzt, hat keinen ausreichenden Schutz. Daher sollte man sich in erster Linie mit langärmliger Kleidung und Kopfbedeckung schützen und Sonnencreme zusätzlich verwenden.
 

Ja, auch bei bewölktem Wetter sollte auf den UV-Schutz geachtet werden. Wolken können die Intensität der UV-Strahlung um 10 bis 50 Prozent verringern, aber je nach Wolkentyp und -kombination auch durch Streuungseffekte erhöhen. Hier hilft der UV-Index. Er informiert über die Intensität der Strahlung und die notwendigen Schutzmaßnahmen. Der UV-Index wird täglich vom Bundesamt für Strahlenschutz veröffentlicht: www.bfs.de/uv-prognose. Auch die UV-Check-Karte der BG BAU (siehe UV-Schutz-Paket) informiert schnell und komfortabel über den lokalen UV-Index.
 

Mit Bräunung versucht die Haut, das Erbgut der Hautzellen vor UV-Strahlung zu schützen. Hierdurch wird jedoch lediglich ein Lichtschutzfaktor von ca. 4 erreicht. Es gibt also eine Schutzwirkung durch gebräunte Haut, sie ist aber sehr gering.