Corona und Hitze

Zur Gewährleistung des notwendigen Infektionsschutzes muss der Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern auch bei Pausen im Schatten oder an kühlen Orten der eingehalten werden.
Ein Tipp, falls mehr Schattenplatz gebraucht wird: Die BG BAU fördert die Anschaffung von Wetterschutzzelten als Arbeitsschutzprämie.

Wenn Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss, sind bei Hitze noch häufigere Erholungspausen einzuplanen.

Regelmäßiges Trinken ist wichtig – dabei ist strikt darauf zu achten, dass jeder seine Flasche oder sein eigenes Trinkgefäß benutzt.

Und: Wenn Mitarbeitende nach durchgemachter Infektion an den Arbeitsplatz zurückkehren, dürfen sie erst schrittweise wieder belastet werden.

Ja. Wenn Maskenpflicht am Arbeitsplatz besteht, ist diese auch bei Hitze umzusetzen. Das Virus SARS-CoV-2 wird hauptsächlich durch Tröpfchen übertragen, welche durch medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder Atemschutzmasken zu einem großen Teil abgefangen werden können.

Allerdings sollte gerade bei Hitze im Rahmen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung noch einmal überprüft werden, ob eine gleiche Sicherheit nicht auch mit anderen Maßnahmen erreicht werden kann (z. B. versetzte Arbeitszeiten, größere Abstände zwischen den Arbeitsplätzen).

Das Atmen durch einen Mund-Nasen-Schutz oder eine Atemschutzmaske ist anstrengender und eine zusätzliche körperliche Belastung. Durch vermehrtes Schwitzen werden die Masken auch schneller feucht, was noch einmal den Atemwiderstand und die Belastung erhöht.
Mund-Nasen-Schutz oder Atemschutzmasken beeinträchtigen außerdem die Wärmeabgabe des Körpers, sodass insgesamt die Hitzetoleranz verringert wird.

Zudem erschweren Mund-Nasen-Bedeckungen und Atemschutzmasken das Erkennen von Unwohlsein und anderen Anzeichen von Hitzeerkrankungen bei Kolleginnen und Kollegen, sodass es hier einer erhöhten Aufmerksamkeit bedarf.

Anzeichen und Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Hitzeerkrankungen zeigt die Erste-Hilfe-Rettungskarte Akute Hitzeerkrankungen auf.

Ersthelfende müssen immer darauf achten, sich selbst zu schützen. Klassische Beispiele sind die Absicherung einer Unfallstelle oder das Anziehen von Einmalhandschuhen bei der Versorgung von Wunden.

Aufgrund des Corona-Virus sollten Ersthelfende momentan aber besonders auf Maßnahmen des Eigenschutzes achten und auch hier – soweit möglich – das Abstandsgebot beachten bzw. Mund-Nasen-Schutz tragen.

Weitere Hinweise für Ersthelfende in Zeiten von Corona sind in der Handlungshilfe für Ersthelfende im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie zu finden.