Unbedenklichkeitsbescheinigungs-Abonnement

Bitte beachten Sie:

Aufgrund der längeren Postlaufzeiten kann es zu einer verzögerten Zusendung kommen.

Mit dem Unbedenklichkeitsbescheinigungs-Abonnement bekommen Sie - ohne ausdrückliche Anforderung - automatisch Ihre Unbedenklichkeitsbescheinigungen per Post zugesendet.

Sie können als uns zugehöriges Unternehmen das UB-Abo zu jeder Zeit formlos per E-Mail an info(at)bgbau.de oder per Telefon beantragen. Wir empfehlen, im Antrag die Anzahl der zu übersendenden Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorzugeben, da andernfalls je Versand lediglich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt wird.

Für einen reibungslosen Ablauf empfehlen wir Ihnen die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren der BG BAU.

Auf Wunsch senden wir Ihnen auch gerne einen Vordruck für das Mandat postalisch zu. Dieses können Sie uns ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden. Rufen Sie uns hierfür einfach an oder benutzen Sie unser Kontaktformular.

Die maximale Laufzeit des UB-Abos beträgt zwölf Monate. Sie können das UB-Abo jederzeit widerrufen oder eine kürzere Laufzeit bestimmen.

Vor Ablauf Ihres Abonnements werden Sie von der BG BAU schriftlich informiert, damit Sie rechtzeitig eine Verlängerung des Services beantragen können.

Nachdem der Antrag bei uns eingegangen ist, erhalten Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung auf dem Postweg. Sie erhalten durch das Abonnement monatlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Wenn Sie regelmäßig mehr als eine UB benötigen, geben Sie bitte die entsprechende Anzahl mit dem Antrag an.

Sollten Sie mit Ihren Beitrags(vorschuss)zahlungen zur BG BAU im Rückstand sein, können Sie nicht am UB-Abo teilnehmen.

Bitte beachten Sie, dass Sie unter Umständen, zum Beispiel in Einzelfällen bei Unternehmen ohne Beschäftigte, ebenfalls nicht berechtigt sind, ein UB-Abo abzuschließen.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich vorab telefonisch zu informieren, ob Sie zur Teilnahme am UB-Abo berechtigt sind.

Wenn Sie das Abo erst vor Kurzem abgeschlossen und wir zuvor noch eine individuell beantragte Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt haben, die zum ersten Abo-Termin noch gilt, bekommen Sie im Folgemonat eine neue Bescheinigung.

Das UB-Abo pausiert, wenn Ihre Beitrags(vorschuss)zahlungen zum Fälligkeitstermin nicht bei uns eingegangen sind. Sie erhalten ein Informationsschreiben, dass die UB nicht ausgestellt werden konnte. Nach Ausgleich des Beitragskontos lebt das UB-Abo wieder auf und Sie erhalten zum Folgemonat wie gewohnt Ihre UB. Benötigen Sie vorab eine UB, kontaktieren Sie uns. Um keine Zahlungstermine zu verpassen, empfehlen wir die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren.