Stand der Technik: Nachrüstpflicht bei Schnellwechslern an Hydraulikbaggern

60 Minuten mit Experten

Illustration eines Mannes, der mit einer Frau im Bildschirm zu einem Online-Seminar spricht.

Bildquelle: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU

13.05.2025
09:00 - 10:00 Uhr

Online-Seminar Nr. 4024
Zielgruppe: Unternehmerinnen und Unternehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte

Online-Anmeldeformular

Seit der Einführung der DIN EN 474:2022 im Februar dürfen Schnellwechsler für Hydraulikbagger in der EU nur noch dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Anforderungen aus Kapitel 4.9 EN 474-5:2022 erfüllen. Das bedeutet, neue Schnellwechsler bzw. Schnellkupplungen müssen über Einrichtungen verfügen, welche das Risiko minimieren, dass sich eine Arbeitsausrüstung ungewollt löst.

Müssen jedoch Schnellwechsler an Hydraulikbaggern mit älteren Schnellwechsler nachgerüstet werden? Innerhalb der 60 Minuten mit Expertinnen und Experten soll die rechtliche Situation beleuchtet werden und das Vorgehen der BG BAU auf Baustellen vorgestellt werden.

Bringen Sie gerne Ihre Fragen zum Thema ein!

Das Online-Anmeldeformular und Informationen zu weiteren Themen und Terminen finden Sie in der Seminardatenbank der BG BAU.