Verantwortung der Gerüstnutzenden

Ein Bauarbeiter prüft vor der Nutzung ein Gerüst.
  • Quelle: KI-generiert

Gerüste müssen vor der Nutzung durch eine qualifizierte Person des Unternehmens auf sichtbare Mängel kontrolliert werden. Dazu gehören unter anderem fehlender Seitenschutz, unsichere Zugänge oder beschädigte Gerüstteile.

Beschäftigte dürfen Gerüste nur benutzen, wenn diese sicher begehbar und für die geplanten Arbeiten geeignet sind. Veränderungen oder Manipulationen am Gerüst dürfen nicht eigenständig vorgenommen werden.

Werden Mängel oder unsichere Bereiche festgestellt, darf das Gerüst nicht betreten werden. Der Bereich ist abzusperren und die vorgesetzte Person zu informieren. Arbeiten dürfen erst nach Beseitigung der Mängel und einer erneuten Freigabe fortgesetzt werden.