Verantwortung der Gerüsterstellenden
- Quelle: KI-generiert
Gerüste dürfen nur von fachlich geeigneten Personen auf-, um- und abgebaut werden. Dabei müssen die Vorgaben des Herstellers sowie die geltenden Sicherheitsregeln eingehalten werden.
Nach dem Aufbau muss das Gerüst von einer zur Prüfung befähigten Person kontrolliert werden. Erst nach dieser Prüfung darf das Gerüst zur Nutzung freigegeben werden.
Die Ergebnisse der Prüfung werden dokumentiert und den Gerüstnutzenden zur Verfügung gestellt. Werden Mängel festgestellt, muss das Gerüst vor der Nutzung nachgebessert und erneut geprüft werden.