Qualitätsmanagement
Um die Übereinstimmung der Produkte mit den zertifizierten Baumustern und den Rechtsgrundlagen zu überprüfen, führt die Prüf- und Zertifizierungsstelle des Fachbereiches PSA nach Produktzertifizierungen Kontrollmaßnahmen beim Hersteller durch, wenn diese in der europäischen Verordnung vorgesehen sind oder das GS-Zeichen zuerkannt wurde. Dies gilt auch für die anderen Zeichen, wie z. B. DGUV Test-Zeichen.
Die Prüf- und Zertifizierungsstelle ist berechtigt:
- Kontrollen der Qualitätssicherungen für Endprodukte gemäß Anhang VII (Modul C2) der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 im Rahmen des Akkreditierungsumfanges durchzuführen
- Qualitätssicherungssysteme gemäß Anhang VIII (Modul D) der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 im Rahmen des Akkreditierungsumfanges zu überwachen
- Qualitätssicherungssysteme für Produkte, insbesondere persönliche Schutzausrüstungen gemäß Produktsicherheitsgesetz im Rahmen des Akkreditierungsumfanges zu überwachen
Zusätzlich zu den oben genannten Berechtigungen zertifiziert und überwacht die Prüf- und Zertifizierungsstelle des FB PSA Qualitätsmanagementsysteme auf der Basis der DIN EN ISO 9001; bei Bedarf können diese auch im Sinne des Anhangs VIII (Modul D) der PSA-Verordnung erweitert werden.