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Taucherdruckkammern
DGUV Regel 101-022 (bisher BGR 235, ZH 1/539)
Ausgabe Juli 2005
Herausgeber: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Informationen
Diese BG-Regel legt die an Bau, Ausrüstung und Betrieb von Taucherdruckkammern zu stellenden Anforderungen im Einzelnen fest. Sie gibt Hinweise hinsichtlich der für den gefahrlosen Aufenthalt von Personen in Druckkammern erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen.
Weitere Informationen
Nur zu beziehen unter www.dguv.de/publikationen.