Straßenbetrieb Straßenunterhalt

DGUV Regel 114-016
Ausgabe: 10/2022
Herausgeber: DGUV

DGUV Regel 114-016: Straßenbetrieb Straßenunterhalt

Bildquelle: DGUV

Weitere Informationen

Die DGUV Regel 114-016 „Straßenbetrieb, Straßenunterhalt“ bietet Handlungsempfehlungen zur sicherheitsgerechten Durchführung dieser Arbeiten. Neben den Aufgaben der Unternehmerin und des Unternehmers bezüglich der Organisation des Arbeitsschutzes beschreibt sie die Anforderungen für sicheres Arbeiten im Verkehrsraum, in der Grünpflege und im Winterdienst. Dabei behandelt werden u.a. die Baustelleneinrichtung gemäß ASR A5.2, der Einsatz von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten, der Umgang mit Gefahrstoffen oder den biologischen Gefährdungen.

Neben der redaktionellen Überarbeitung und der Aktualisierung der Rechtsbezüge wurden u. a. in folgenden Abschnitten Aktualisierungen vorgenommen:

  • 3.3 Gefährdungsbeurteilung – Ergänzung gemäß Mutterschutzgesetz
  • 3.11 Sanitäre Einrichtungen – Ergänzungen gemäß Arbeitsstättenregel ASR A4.1 „Sanitärräume“ und ASR A4.2 „Pausen und Gemeinschaftsräume“
  • 4.1 Arbeitsstellen im Verkehrsbereich – Ergänzung entsprechend ASR A5.2 „ Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen“
  • 4.14 Gefahrstofflagerung – Ergänzung gemäß TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“
  • 4.15 Biologische Gefährdungen – Ergänzung Hantaviren
  • Anhang 2 – Arbeitsstellen im Verkehrsbereich - Beispiele für die Ermittlung des Platzbedarfs nach ASR A5.2

Eebenfalls zu beziehen unter www.dguv.de/publikationen