Stand der Technik: Betrieblicher Brandschutz
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Stand: 02/2026
Herausgeber: BG BAU
Informationen
In unserem Onlineseminar aus der Serie „Stand der Technik“ geht es um das Thema „Betrieblicher Brandschutz“. Frank Trunz, Diplom-Ingenieur und Feuerwehrmann mit über 20-jähriger Erfahrung, gibt einen strukturierten und verständlichen Einblick in das komplexe Thema.
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Folie 1 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie recht herzlich zu unserem Online-Seminar: ‚Betrieblicher Brandschutz im Betrieb‘.“
Folie 2 mit der Agenda wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Ich habe es aufgeteilt in fünf Bereiche. Einmal Grundzüge des Brandschutzes, die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöschern, Gefahren durch Brände und am Ende die Zusammenfassung.“
[Folie 3 fehlt, es folgt direkt Folie 4.]
Folie 4 wird eingeblendet. Herr Trunz sagt: „Steigen wir ein: ‚Grundzüge des Brandschutzes‘ und da stellt sich gleich die Frage: Wir müssen ja, wir wollen ja, einen Brand löschen, also müssen wir auch wissen, wie ein Brand entsteht und da schauen wir uns mal die Voraussetzungen für einen Verbrennungsvorgang an.
Zum einen brauchen wir brennbares Material, das kann Holz sein oder feste Stoffe, flüssige Stoffe oder gasförmige Stoffe. Dann brauchen wir Sauerstoff. Sauerstoff haben wir in der Luft 21 %. Das Feuer benötigt mindestens 15 %. Jetzt haben wir einen brennbaren Stoff wie zum Beispiel Papier und Sauerstoff mehr wie 15 %, da wir 21 % Sauerstoff in der Luft haben. Es brennt das Papier immer noch nicht, weil die Zündtemperatur von Papier circa bei 180° ist. Dann benötigen wir hierzu auch die Zündquelle. Das können heiße Oberflächen sein, das kann eine offene Flamme sein und wenn wir dann noch das Mischungsverhältnis haben, wie zum Beispiel bei Holz, dann kommt es zum Brand, zur Verpuffung oder zur Explosion. Jetzt stellt sich die Frage, wie kann ich jetzt einen Brand löschen?“
Folie 5 wird eingeblendet. Die Grafik trägt den Titel „Die Brandbekämpfung“. Sie zeigt den Verlauf eines Brandes im Laufe der Zeit in Abhängigkeit von der Temperatur.
Die waagerechte Achse stellt die Zeit dar, die senkrechte Achse die Temperatur, die nach oben ansteigt. Der Brandverlauf ist als farbige Fläche dargestellt, die von links nach rechts an Höhe zunimmt. Links beginnt der Brandbeginn mit niedriger Temperatur. In dieser Phase werden als Risiken „Zündquellen“ und „Entflammbarkeit“ genannt.
Darüber ist ein Symbol für einen Feuerlöscher mit der Beschriftung „Brandentstehung“ abgebildet, das darauf hinweist, dass hier eine frühe Brandbekämpfung möglich ist.
In der mittleren Phase steigt die Temperatur stark an. Diese Phase ist mit „Flash-over“ gekennzeichnet. Als Risiken werden „Flammausbreitung“ und „Wärmeentwicklung“ genannt. Zusätzlich wird auf Rauch hingewiesen, der Reizwirkung, Toxizität und Korrosivität verursacht.
Rechts zeigt die Grafik einen voll entwickelten Brand mit sehr hoher Temperatur. Diese Phase wird als „Branddurchdringung“ beschrieben. Die Grafik verdeutlicht, dass Brände mit zunehmender Zeit und Temperatur gefährlicher werden und dass eine frühe Brandbekämpfung besonders wichtig ist.
Herr Trunz sagt: „Um den Brand zu löschen, benötigen wir entsprechend auch ein Löschmittel. Wenn ich einen Brand löschen möchte, dann kann ich zum einen die Zündtemperatur heruntersetzen. Das heißt, ich kühle oder ich entziehe dem Brandobjekt den Sauerstoff. Das heißt, dann hat er eine erstickende Wirkung. Alles zusammen, führt dann dazu, dass wir das Feuer gelöscht haben und hierzu müssen wir auch dann noch unsere Informationen haben über das geeignete Löschmittel zum Beispiel mit einem Handfeuerlöscher.
Ein wesentlicher Punkt, den wir auch noch betrachten müssen, ist die sogenannte Einheitstemperaturkurve. Hier sehen Sie auf einer Zeitachse den Brandbeginn, den flash-over und wir haben auch hier in Abhängigkeit der Zeit die Temperatur und hier in diesem Bereich geringe Temperatur, Zeitachse am Anfang haben wir hier nur die Möglichkeit einen Entstehungsbrand zu bekämpfen mit dem entsprechenden Löschmittel, dass wir hier zur Verfügung haben. Wenn wir die Zeit verstreichen lassen, haben wir dann einen Anstieg der Temperatur. Es kann dann bis zum flash-over gehen und wir haben dann einen vollentwickelten Brand und dann haben wir keine Chance mehr diesen Brand beispielsweise mit einem Handfeuerlöscher zu bekämpfen.“
Folie 6 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Diese Einheitstemperaturkurve auch anders dargestellt, in Form einer Brandverlaufskurve. Hier sehen Sie beispielsweise unten ebenfalls wieder diese Zeitachse. Hier haben wir auch zum Beispiel die Schadenshöhe, aber hier ganz interessant haben sie einen gelben Bereich.
Der rote Bereich hier ist dargestellt, wenn wir den Brand nicht frühzeitig erkennen und nicht frühzeitig eine Brandbekämpfung durchführen können, dass der Schaden höher wird und wie auf der Einheitstemperaturkurve es dann auch zu diesem Vollbrand kommen kann.
Haben wir beispielsweise eine automatische Frühalarmierung oder wir haben optische Rauchmelder, können wir den Brand frühzeitig detektieren und somit können wir auch frühzeitig den Brand melden oder auch den Entstehungsbrand frühzeitig bekämpfen.“
Folie 7 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Begünstigt für die Brandvergrößerung sind beispielsweise offene Türen, offene Fenster, fehlender Schutz. Fehlender Schutz beispielsweise haben wir die Problematik, wenn Sie in einem Gebäude IT Installationen nachrüsten, Brandwände durchführen und dann diese offenen Wanddurchführung beispielsweise nicht abschotten. Dann kann es natürlich zu einer Brandvergrößerung kommen. Ebenfalls die späte Detektion, spätes Eingreifen.“
Folie 8 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Diese Ansicht ist eine Brandursachenstatistik vom Institut der Schadensforschung. Hier haben Sie mal die Jahre 2015 bis 2024 und Sie können hier sehr schön erkennen, dass die Brandursachen im Bereich der Elektrizität bei 30 % liegt und das hat sich über die Jahre kaum verändert. Es kommt noch circa 10 % Überhitzung dazu, menschliches Fehlverhalten und dann haben wir noch feuergefährliche Arbeiten wie zum Beispiel Schweißen und Flexen, aber der größte Anteil ist die Elektrizität und das schauen wir uns mal genauer an.“
Folie 9 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Brandgefahr durch Elektrogeräte wie zum Beispiel rechts oben einen brennenden Wasserkocher, rechts unten einen abgebrannten Trockner. Heißt für Sie: in den Betrieben, dass die elektrischen Gerätschaften einer Prüfung unterzogen werden, nach der DGUV Vorschrift 3. In den privaten Bereichen: Prüfung Fragezeichen, aber was Sie auch in den privaten Bereich übernehmen können, eingeschaltete Geräte nicht unbeaufsichtigt lassen und das ist geregelt beispielsweise in der Brandschutzordnung in den Betrieben.
Beim Verlassen des Raumes Geräte ausschalten. Da können Sie auch präventiv tätig werden, wenn Sie zum Beispiel beim Verlassen der Küche zu Hause im Bereich der Arbeitsplatte die Stecker ziehen oder den Ausschalter der Steckdosenleiste betätigen, dass wenn sie das Gebäude verlassen, den Raum verlassen, die Gerätschaften auch dann von dem Strom getrennt sind. Was sie nicht machen müssen, ist der Kühlschrank, die Waschmaschine oder den Herd natürlich abtrennen. Ja, nur in dem Bereich, wo Sie leicht die Stecker beispielsweise ziehen können. Wenn Sie Gerätschaften haben, die mangelhaft sind, dass die Leitung geknickt ist, dass Anschlussleitungen blank sind, dann natürlich das Gerät sofort abschalten. In den Betrieben, unverzüglich dem Vorgesetzten melden, dass sie instandgesetzt werden und ebenfalls natürlich die Prüfung der elektrischen Geräte. Das gilt natürlich auch in den Betrieben beispielsweise für Notebooks, für Ladegeräte und so weiter. Das mal ein kleiner Einblick in dem Bereich Brandgefahr durch Elektrogeräte.“
Folie 10 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Wir kommen nun zu der betrieblichen Brandschutzorganisation.“
Folie 11 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Hierbei stellt sich die Frage, wer muss hier aktiv werden? Wer hat die Aufgabe, den Brandschutz im Betrieb zu organisieren, wie zum Beispiel unten links die Flucht- und Rettungswege kennzeichnen, die Flucht- und Rettungswegpläne vorzusehen bzw. vorzuhalten, dann Brandbekämpfungseinrichtungen wie zum Beispiel Handfeuerlöscher, dann die entsprechenden Piktogramme, Alarmpläne, Brandschutzordnungen. Wer hat da den Hut auf, um dies in den Betrieben zu organisieren?“
Folie 12 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Hier schauen wir uns kurz die Rechtsgrundlagen an. Keine Angst, das ist nur eine Übersicht, was es da alles gibt. Wir gehen auf zwei, drei Vorgaben ganz kurz ein, aber in Gänze sehen Sie ganz oben angeordnet die Arbeitsstättenverordnung und darunter dann die Arbeitsstättenrichtlinie, die sogenannte ASR A 2.2, die befasst sich mit dem Brandschutz. Das ist eigentlich auch die Grundlage für diese Infoveranstaltung und für das Tun bezüglich des Brandschutzes im Betrieb. Darunter die Unfallverhütungsvorschriften. Die DGUV V1, wo das mit Brandschutz beschrieben ist, und dann haben wir auch noch bei der BG BAU die Regeln dazu, aber auch DGUV Informationen, wo auch zum Beispiel dann Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten oder Brandschutz im Betrieb auch noch mal nachzulesen.“
Folie 13 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Kommen wir zu dem Arbeitsschutzgesetz. Hier ist beschrieben, dass der Unternehmer eine bestimmte Anzahl von Personen benennen muss, die in der Lage sind, unter anderem eine Brandbekämpfung durchzuführen. Wie viele Leute, dass das sein sollten und so weiter, ergibt sich nicht aus dem Arbeitsschutzgesetz.“
Folie 14 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Dann schauen wir eine Stufe weiter nach unten und kommen dann zu der Unfallverhütungsvorschrift. In diesem Paragrafen steht zwar auch drin, dass der Unternehmer Maßnahmen planen und treffen muss, um Entstehungsbrände zu vermeiden. Hier kommt noch hinzu, dass diese Personen im Umgang mit Handfeuerlöschern, in Theorie und Praxis unterwiesen sein müssen. Aber hier steht auch nur lapidar drin: „eine ausreichende Anzahl“. Wie viel muss jetzt der Unternehmer mit dem Brandschutz, mit den Umgang mit Handfeuerlöscher und so weiter benennen?“
Folie 15 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Das regelt ganz allein letztendlich die ASR, die Regel bezogen auf die Arbeitsstättenverordnung, und zwar da der Bereich Brandschutzhelfer und hier heißt es: „wenn Ihre Gefährdungsbeurteilung nichts anderes ergibt, dann ist es ausreichend, wenn 5 % der Belegschaft als Brandschutzhelfer ausgebildet sind.“ Die 5 % reichen in der Regel nicht aus, weil sie haben beispielsweise Krankheitstage, sie haben Urlaubstage, Ihre Beschäftigten sind im Außendienst, Ihre Beschäftigten sind im Homeoffice. Somit kann Ihre Gefährdungsbeurteilung mit den 5 %, also es ist nicht ausreichend 5 % nur in Bezug auf den Brandschutz ausbilden zu lassen.“
Folie 16 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Kommen wir nun zu den Inhalten, wie man auch diesen Brandschutz im Betrieb organisieren muss. Und dazu gibt es beispielsweise die Brandschutzordnungen. Es gibt drei Stück. Es gibt den Teil A, den Teil B und den Teil C.
Die Brandschutzordnung A gilt für die Mitarbeiter, aber auch für Besucher, also Betriebsfremde, Fremde, die sich in Gebäuden aufhalten, wie zum Beispiel in Schulungsräumen, in Seminarräumen, in Sitzungsräumen. Und hierbei ist diese Brandschutzordnung A im Bereich von einem Telefon ja vorzuhalten, dass die Besucher auch wissen, wie sie im Brandfall den Brand melden und was sie auch dann wie sie ein beispielsweise die Brandbekämpfung durchführen. Also wesentliche Sachen sind hier in der Brandschutzordnung A beschrieben. Auch, dass man sich in Sicherheit bringt in Bezug auf die Flucht- und Rettungswege, die Flucht- und Rettungswegkennzeichnung. Das wäre die Brandschutzordnung A, die eben in diesen Räumen natürlich sie gut sichtbar angebracht werden muss.
Ein kleiner Hinweis bezogen auf die Brandmeldung. Wir haben immer wieder jetzt das Problem, dass wir zum Beispiel die sogenannten Softphones haben und die in den Besprechungsräumen natürlich auch vorhanden sind, aber wenn Sie mit einem Softphone die 112 wählen, kommen Sie nicht durch, weil da eine Ansage kommt: ‚Dieses Telefon ist für Notrufe nicht geeignet.‘“
Folie 17 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Bei der Brandschutzordnung B, das gilt dann nur für die Mitarbeiter im Betrieb. Diese Brandschutzordnung B ist dann den Mitarbeitern auszuhändigen oder zugänglich zu machen übers Intranet, wie auch immer. Und hier sind noch spezielle betriebliche, organisatorische Punkte mit aufgenommen, wie zum Beispiel Wie verläuft die Räumung eines Gebäudes? Welche Aufgaben haben die Brandschutzhelfer in den Gebäuden? Muss er, der Brandschutzhelfer, dann alle Gebäude, alle Bereiche, alle Stockwerke allein durchgehen und die Mitarbeiter informieren. Wir haben beispielsweise die Möglichkeit, dass wir in den Zugangsbereichen von den Treppenhäusern zu den Stockwerken irgendwelche Kennzeichnung haben mit Schiebereglern, wo man dann sieht, wenn man im ersten oder im letzten Geschoss oben dieses Geschoss verlässt und dann in das nächste Geschoss runtergeht, bevor man dann in diesen Bereich noch mal reingehen muss, weil man nicht weiß, ob da schon jemand drin war, dann kann man dort im Außenbereich den Regler sich anschauen, wenn der Regler auf grün steht, dann weiß der Brandschutzhelfer, die Brandschutzhelferin, dass sie hier nicht mehr tätig sein müssen und dann ein Stockwerk wieder nach unten gehen kann und dann auf dem direkten Weg nach draußen zum Sammelplatz.
Wir bei der BG BAU haben das so organisiert, dass der erste Brandschutzhelfer oder die Brandschutzhelferin dieses Gebäude verlassen möchte oder verlässt im Bereich des Haupteinganges, die eine sogenannte Sammelplatzbeauftragtenmappe sich holt, eine andere Warnweste mit einer anderen Farbe sich anzieht und dann mit einem Handy und mit der Sammelplatzmappe dann zum Sammelplatz geht, um dann als Ansprechpartner für die Einsatzleitung von der Feuerwehr zu fungieren.“
Folie 18 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Dann haben wir noch die Brandschutzordnung Teil C für die Mitarbeiter - spezielle Personenkreise unserer Mitarbeiter, wie zum Beispiel Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzbeauftragte oder unter anderem auch die Brandschutzhelfer. Das wären jetzt mal die Brandschutzordnungen Teil A, B und C. Diese haben mit einem sogenannten Alarmplan nichts zu tun, weil die Brandschutzordnung A noch mal beispielsweise das Verhalten im Brandfall darstellt, und beim Alarmplan wird der Ablauf zum Beispiel einer Alarmierung geregelt.“
Folie 19 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „So, dann kommen wir zu den Begrifflichkeiten „Brandschutzhelfer“ und zu der Begrifflichkeit „Brandschutzbeauftragter“. Was ist der Unterschied?
Die Brandschutzhelfer: Rechtsgrundlage die Arbeitsstättenverordnung die ASR. Da ist es so, die Brandschutzhelfer haben eine Ausbildung in der Gestalt 2 x 45 Minuten in Theorie und danach noch in einem praktischen Teil, wo man Zeit ansetzen kann, beispielsweise 5 Minuten pro Teilnehmer. Und in diesem praktischen Bereich werden dann mit einem Handfeuerlöscher, mit übermitteltem Löschgerät ein Entstehungsbrand gelöscht. Das wären die Brandschutzhelfer.
Die Brandschutzbeauftragten werden gefordert beispielsweise von Sonderbaurichtlinien, Hochhausverordnung, Krankenhausverordnung oder durch einen Brandsachversicherer, der vorschreibt, ja, sie benötigen für ihren Betrieb einen Brandschutzbeauftragen. Die Ausbildung / Qualifikation beim Brandschutzbeauftragten sind 14 Tage, mit einer anschließenden schriftlichen Prüfung. Und die Inhalte des Brandschutzes der/des Brandschussbeauftragten der Schulung oder der Ausbildung umfasst nicht nur den organisatorischen Brandschutz, sondern den baulichen Brandschutz und den technischen Brandschutz. Und die Brandschutzbeauftragten müssen sich auch jährlich fortbilden.
Ein wesentlicher Unterschied Brandschutzhelfer zu Brandschutzbeauftragte ist, dass der Brandschutzhelfer vom Unternehmer benannt wird und der Brandschutzbeauftragter vom Unternehmer oder von der Unternehmerin schriftlich beauftragt wird. Das zu den Begrifflichkeiten Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragten.“
Folie 20 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Kommen wir kurz zu dem Bereich Alarmierung auch geregelt in der ASR2.2, 2, wo eine automatische Brandmeldung/ Alarmierung zu bevorzugen ist. Es gibt aber immer noch Bereiche, wenn sie zum Beispiel eingemietet sind in einem großen Verwaltungsgebäude, was keine Brandmeldeanlage haben muss, dann können Sie über ein mobiles Meldesystem diese Alarmierung auch herstellen. Wie zum Beispiel unten rechts haben wir ein System. Dieses System wird betrieben im Batteriebetrieb, und können Sie überall montieren, hat einen Druckknopfmelder wie in der Mitte. Man kann Rauchmelder installieren und hat ein Steuerungsgerät. Da können Sie sogar, wenn ein Alarm dann ausgelöst hat, akustisch und auch optische Signale und sie können dieses Gerät so steuern, dass Sie/ dass der Verantwortlich per SMS über diesen Brandalarm informiert wird. Megafone, Handsirene. Es gibt ganz viele oder eine Vielzahl von Alarmierungsmöglichkeiten, aber die muss man schon kritisch betrachten. Eine Telefonanlage würde ich persönlich nicht empfehlen, weil das kann ja sein, dass der Kollege/ die Kollegin, die sie anrufen, überhaupt nicht im Zimmer ist. Da würde ich auf jeden Fall auch dann davon abraten.
Das war mal so ein Ausschnitt in Bezug auf die Alarmierung eines Brandes und wie gesagt die Grundlagen können Sie auch der ASR A2.2 entnehmen.“
Folie 21 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Hier kommen wir dann zu den Kennzeichnungen von den betriebsspezifischen Brandschutzeinrichtungen. Das ist ebenfalls auch in der Regel bezogen in der Arbeitsstättenverordnung beschrieben. Und zwar haben Sie das in der ASR1.3, wo die geltenden Piktogramme auch dann aufgeführt sind. Betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen sind zum Beispiel Brandmeldeanlagen, Gaswarnanlagen, Feuerlöscher, Hydranten, Steigleitungen und Wärmeabzugsanlagen.“
Folie 22 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Dann haben wir den Flucht- und Rettungswegplan, der im Gebäude angebracht werden muss und dieser Flucht- und Rettungswegplan muss entsprechend dieser dienen und ist auch auszustatten mit den Piktogrammen jeweils nach der ASR, wie hier beschrieben 1.3 mit den richtig geltenden Piktogrammen. Hat sich einiges geändert. Deshalb auch hier noch mal ein Blick in die ASR1.3 reinschauen, ob Ihre Piktogramme, wie Sie im Flucht- und Rettungswegplan dargestellt sind, auch mit den Piktogrammen im Gebäude auch vor Ort übereinstimmen. Unser Flucht- und Rettungswegplan muss ebenfalls beinhalten die Brandschutzordnung A. Das sehen Sie hier in dem roten Bereich und auch eine Übersicht über das Gebäude und dann auch hier die Angabe über den sogenannten Sammelplatz bzw. die Sammelstelle.“
Folie 23 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Fluchtwege, Notausgänge. Also, es gibt bezogen auf die Flucht- und Rettungswege folgende Vorgaben. Wir haben einen Hauptfluchtweg und wir haben einen Nebenfluchtweg. Der Hauptfluchtweg ist immer das notwendige Treppenhaus.
Wenn wir noch eine Folie mal noch mal zurückgehen.“
Folie 22 wird eingeblendet.
„Das grüne hier ist der Hauptfluchtweg. Ja, und dann haben wir einen Nebenfluchtweg. Das wäre praktisch der früher hat man das betitelt als zweiter Rettungsweg.“
Folie 23 wird wieder eingeblendet.
„Das könnte zum Beispiel sein über das Fenster und da muss man drauf achten, dass beim zweiten Rettungsweg da hängt es ab von der Stockwerkshöhe bzw. von der Fußbodenhöhe. Bis 7 m Fußbodenhöhe kann man den Nebenfluchtweg darstellen über die tragbaren Leitern der Feuerwehr. Von der Fußbodenhöhe 7 m bis 22 m wird er dargestellt durch zum Beispiel eine Drehleiter der Feuerwehr und alles, was höher ist wie 22 m, brauchen wir dann die separaten Fluchttreppenhäuser. Eben diese Fluchtwege natürlich und Notausgänge dürfen nicht verstellt oder verschlossen sein. Das heißt, man darf nicht diese Tür öffnen müssen mit einem Schlüssel und mit einem fremden Hilfsmittel und die Brandschutztüren müssen auch immer geschlossen bleiben. Ganz wichtig ist bei den Brandschutztüren, die wenn sie schließen, müssen sie in ein Schloss reinfahren. Sie sind zwar nicht abgeschlossen, aber sie fallen dann in so einen Riegel rein, dass sie nicht vom Luftdruck aufgedrückt werden können. Flucht- und Rettungswege müssen frei sein von Brandlasten zum einen unfrei sein, wie zum Beispiel unten links durch diesen Rollcontainer. Wir haben da bestimmte Fluchtwegbreiten. Und auf der rechten Seite sehen Sie zum Beispiel auch eine Fluchtwegkennzeichnung. Das ist der Hauptfluchtweg, der muss immer so gekennzeichnet sein und dieser muss natürlich auch nachtleuchtend sein, also entweder fluoreszierend oder mit einer Akkubatterie und so weiter.“
Folie 24 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Hier haben wir noch einen Plan. Das ist ein Feuerwehrplan. Mit diesem Plan befasst sich nur die Feuerwehr, damit die Feuerwehr weiß, wo ist die Brandmeldezentrale, wo sind die Versorgungsleitungen, Gas, Strom und das Sie es mal gehört haben. Feuerwehrplan und das andere war der Flucht- und Rettungswegplan.“
Folie 25 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Hier noch mal die Brandschutzkennzeichnungen, wie gesagt, in der ASR beschrieben. Und Sie haben hier ein besonderes Kennzeichen, die sogenannte Feuerleiter. Da stellt sich jetzt die Frage bei Ihnen wahrscheinlich: „Warum Flucht- und Rettungswegkennzeichnungen sind ja grün?“ Warum ist diese Leiter weiß auf einem roten Grund? Das hängt davon ab, sie stellen sich vor, sie haben eine Fassade am Gebäude, eine Glasfassade am Gebäude und man kann von außen nicht sehen, welcher Bereich von innen geöffnet werden kann. Und deshalb wird dann dieses Piktogramm so angebracht, dass die Feuerwehr von außen sieht, in diesem Bereich kann man dieses Fenster von innen öffnen und somit können Sie auch dann zielgerichtet ihre tragbare Leiter oder die Drehleiter in Stellung bringen.“
Folie 26 wird eingeblendet: Die Grafik trägt den Titel „Sicherheitskennzeichen – Rettungszeichen“ und zeigt verschiedene grüne Rettungs- und Erste-Hilfe-Zeichen nach ASR A1.3. Zu sehen sind folgende Piktogramme:
- Erste Hilfe:
Grünes Quadrat mit einem weißen Kreuz in der Mitte. Das Kreuz steht allgemein für medizinische Hilfe und Erste-Hilfe-Einrichtungen. - Notruftelefon:
Grünes Quadrat mit einem weißen Telefonsymbol und einem weißen Kreuz. Das Symbol kennzeichnet ein Telefon zur Absetzung eines Notrufs. - Sammelstelle:
Grünes Quadrat mit mehreren weißen Personen in der Mitte, auf die vier weiße Pfeile von allen Seiten zeigen. Das Symbol kennzeichnet einen Sammelpunkt für Personen im Notfall. - Automatisierter Externer Defibrillator (AED):
Grünes Quadrat mit einem weißen Herzsymbol, einem Blitz in der Mitte des Herzens und einem weißen Kreuz. Das Symbol weist auf einen Defibrillator zur Herznotfallversorgung hin. - Arzt oder Ärztin:
Grünes Quadrat mit einer weißen Personendarstellung, die ein Stethoskop trägt, daneben ein weißes Kreuz. Das Symbol kennzeichnet eine ärztliche Versorgung. - Augenspülung:
Grünes Quadrat mit einem weißen Augensymbol, unter dem Wasserstrahlen dargestellt sind, daneben ein weißes Kreuz. Das Symbol weist auf eine Einrichtung zur Augenspülung hin. - Rettungsweg:
Grünes Rechteck mit einer weißen laufenden Person und einem weißen Pfeil, der die Fluchtrichtung angibt. Das Symbol kennzeichnet einen Flucht- oder Rettungsweg.
Herr Trunz sagt: „Sicherheitskennzeichen/ Rettungswege, ja, beinhaltet auch dann diese Piktogramme. Und hier sehen Sie die Piktogramme, die jetzt geltend sind. Es ist überlebenswichtig, dass Sie die neuen Piktogramme im Plan haben. Ich zeige Ihnen warum. Wie Sie jetzt erkennen können, dass es neue Piktogramme sind. Das erkennen Sie ganz einfach. Zum beispielsweise an diesem Fuß von diesem Männchen hier. Ja, dieser Fuß ist jetzt abgerundet. Bei den alten Kennzeichnungen war dieser Fuß eckig. Ja, also überlebenswichtig. Ich will Ihnen nur damit darstellen, dass sich die Kennzeichnungen geändert haben. Und dabei ist es wichtig, dass diese Kennzeichnung in den Gebäuden identisch sein müssen mit den Kennzeichnungen auf dem Flucht- und Rettungswegplan. Entweder komplett alt oder komplett neu, aber nicht mischen. Das waren jetzt kurze Information zur Brandschutzorganisation.“
Folie 28 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Kommen wir nun zu der Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöschern. Ja, es gibt eine Vielzahl von tragbaren Handfeuerlöschern, die hier abgebildet sind und auf die Löschwirkung, die Bauart, da werden wir jetzt mal in Kürze drauf eingehen.“
Folie 29 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Bauart, Handfeuerlöscher - es gibt zwei Arten. Wir haben einmal einen sogenannten Dauerdrucklöscher und auf der anderen Seite haben wir einen aufladbaren Löscher. Bei dem Dauerdrucklöscher ist der Aufbau so, dass in dem Stahlkörper in das Treibmittel Stickstoff und das Löschmittel schon vorhanden sind und die circa 16 Bar stehen hier oben an diesem Manometer an und daran können Sie auch erkennen, dass es ein Dauerdrucklöscher ist, weil jeder Dauerdrucklöscher benötigt eben diesen Manometer, dass man erkennen kann, dass der erforderliche Druck auch vorhanden ist. Das sind die sogenannten Dauerdrucklöscher. Bei den aufladbaren Löschern im Gegensatz zum Dauerdrucklöscher haben wir eine Treibmittelkartusche. Hier sieht man die Treibmittelkartusche neben dem Steigrohr und hier ist das Treibmittel Kohlendioxid. Ja, also beim Dauerdrucklöscher haben wir Stickstoff und beim aufladbaren Löscher Kohlendioxid. Funktionsweise komme ich gleich noch drauf. Alle Feuerlöscher sind alle zwei Jahre zu prüfen. Ist auch beschrieben in der ASR 2.2 und auch in der Anlage der Betriebssicherheitsverordnung. Hinzukommt zu der zweijährigen Prüfung bei den Dauerdrucklöschen eine fünfjährige Druckbehälterinnenprüfung.“
Folie 30 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Um festzustellen, welches Löschmittel in einem Feuerlöscher vorhanden ist und welches Löschmittel ich für bestimmte Brände auch einsetzen kann, gibt es hier eine Einteilung in Brandklassen. Das haben Sie bestimmt schon mal gesehen. Wenn Sie an einem Feuerlöscher vorbeilaufen, dann sehen Sie A fest, B flüssig, C gasförmig, D Metallbrände oder die Brandklasse F für Fette, Speiseöle und so weiter. In der Regel ist in den Betrieben die Brandklasse A, B, C und F. Die Brandklasse D haben wir in Schlossereien, wo man zum Beispiel Metallspäne haben, Aluminium, Magnesium und so weiter. Und warum gibt's das Metallbrandpulver? Weil unsere Pulverschicht oder unsere Schaumschicht, die wir über das Brennende gut ausbreiten, diesen Temperaturen bei Metallbränden nicht standhält und somit dann auch zum Beispiel das Feuer nicht gelöscht wird durch Ersticken. Ja, das sind die Brandklassen.“
Folie 31 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Und jetzt schauen wir uns an, welches Löschmittel können wir einsetzen, bezogen auf die entsprechenden Brandklassen. Und da sieht man dann ganz schön für feste Stoffe. Und jetzt können Sie in Gedanken mal in sich gehen und dann können Sie auch schon sofort feststellen, welchen Löscher sie in den Betrieben, in den Büros oder auch zu Hause sich anschaffen könnten oder sollten. Bei der Brandklasse A = Holzpapier, der Brandklasse B = flüssige Stoffe. Jetzt können Sie schon mal schauen, was habe ich zu Hause als Brandlasten, also hauptsächlich feste Stoffe. Also brauchen wir eigentlich nur einen Löscher, bezogen auf die Brandklasse A und das wäre zum Beispiel das kann man hier auch sehr schön einmal zum Beispiel einen Wasserlöscher. Große Mengen von Flüssigkeiten haben wir nicht zu Hause, deswegen wird der Brandklasse A-Löscher reichen. Eine bessere Löschwirkung hat aber der Feuerlöscher mit den Brandklassen AB. Das wäre ein sogenannter Schaumlöscher. Also mit dem Schaumlöscher haben Sie eigentlich die besten Löscherfolge.
Brandklasse C, bezogen auf das Gas, dürfen niemals eine brennbare Gasflamme löschen. Wenn Sie die löschen, dann strömt das Gas unter Umständen unkontrolliert aus. Durch einen Funken kann es dann zu einer Explosion kommen. Deshalb, wenn Sie eine brennende Gasflamme haben, dann ist das Erste, was Sie machen müssen, die Gaszufuhr abstellen. Dann haben wir noch die Brandklasse F für Fritteusen, Speiseöle und so weiter. Das mal zu den Löschmittel und die geeigneten Brandklassen.“
Folie 32 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Interessant für Sie, wichtig für Sie ist auch die Einsatzdauer von Handfeuerlöschern. Wenn Sie einen 2 Kilo ABC Pulverlöscher im Fahrzeug teilweise mitführen, bei Dauerdruck ist der nach 3 Sekunden leer. Das heißt 21, 22, 23 leer. Bei einem Feuerlöscher zum Beispiel 6 bis 10kg. Dieser Löscher ist nach 12 Sekunden leer, aber nur nach 12 Sekunden leer, wenn Sie Dauerdruck anwenden. Wenn sie stoßartig vorgehen, haben Sie natürlich eine längere Zeit Löschmittel zur Verfügung. Deswegen bei Feststoffbränden immer stoßweise vorgehen. Bei Flüssigkeitsbrennen, dann so viel Löscher wie möglich einsetzen, um diese brennbare Flüssigkeit auch zu löschen.“
Folie 33 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Die Feuerlöscher an sich sind in der Regel ähnlich aufgebaut. Wir haben den Stahlkörper, wir haben links den Wasserlöscher, dann kommt der Schaumlöscher, Pulverlöscher und Kohlendioxidlöscher. Der erste Wasserlöscher wäre zum Beispiel eben ein Dauerdrucklöscher, der Zweite beispielsweise der Schaumlöscher und der Pulverlöscher sind Aufladelöscher. Warum? Da haben wir eben die innenliegende Treibmittelkartusche. Funktionsweise von Löschern entsprechender Vorgabe, wie sie auf dem Löscher angebracht ist: Sicherungsstifte ziehen bei den aufladbaren Löschern dann die Einheit aktivieren, um das Löschmittel mit dem Treibmittel zu vermischen. Und was wir hier auf der rechten Seite haben, haben wir noch so einen Exoten will ich mal sagen, und zwar einen Kohlendioxidlöscher. Da ist das Löschmittel gleich das Treibmittel. Ja, das Kohlendioxid ist hier unter Druck in dem Stahlkörper und wenn wir auslösen, dann entspannt sich dieses Kohlendioxid und wenn sich dieses Kohlendioxid entspannt, dann geht die Temperatur von dem Gas sofort nach unten und es bildet sich Schnee in diesem Trichter und deswegen nennt man das auch das Schneerohr. Bei den Kohlendioxidlöschern, es gibt natürlich auch Kohlendioxidlöscher mit einer geringeren Menge von Kohlendioxid, die haben dann hier vorne direkt einen Trichter.
Schauen wir kurz uns noch die Löschwirkung an. Beim Wasserlöscher = Kühlung, Schaumlöscher haben wir den Kühleffekt und wir haben den erstickenden Effekt. Wir trennen an der Sauerstoffzufuhr trennen wir ab, kommt es dann zum Ersticken beim Pulverlöscher. Dieses Pulver wirkt in den Verbrennungsvorgang ein und dadurch kommt es dann zum Löschen des Brandes. Beim Kohlendioxid haben wir lediglich die Löschwirkung des Erstickens.“
Folie 34 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Kennzeichen der Handfeuerlöscher. Hab es schon erwähnt, ja? Sicherungsstift entfernen, Schlagknopf betätigen, die Löschpistole betätigen und dann gezielt den Löschstrahl auf das brennende Gut richten.
Und hier können Sie schon erkennen, dass es sich hier um einen aufladbaren Löscher handelt, weil da heißt es nämlich Schlagknopf betätigen. Und sie können es auch erkennen, dass es ein aufladbarer Löscher ist, weil das Treibmittel Kohlendioxid ist, in dem Fall.
Hier können Sie erkennen, dass es ein Pulverlöscher ist und zwar Brandklasse A, B und F. Ja, es gibt aber auch Pulverlöscher, die haben die Brandklasse A, B und C, das sind dann immer Pulverlöscher. Und bei diesem hier, bei dem A, B und F, haben wir natürlich eine wässrige Lösung. Deshalb auch zugelassen für Fettbrände, Speiseölbrände. Was auch noch zu berücksichtigten ist, in dem Bereich hier, wo Vorsicht steht, da verbirgt sich auch für alle Feuerlöscher bis 1000 Volt, Mindestabstand 1m. Das heißt also Sie können in der Wohnung mit 220 Volt, können sie mit einem Feuerlöscher in einem Mindestabstand von 1m, diesen Brand löschen. Für die Bestimmung oder Ausstattung der Bürobereiche, Verwaltungsgebäude mit Feuerlöschern muss man noch eine Kennzeichnung in Betracht ziehen. Und zwar hier oben haben wir die 21A, 133B und 75F. Bedeutet, dieser Löscher muss in einer bestimmten Zeit einen bestimmten Prüfkörper löschen können. A heißt ja fest, B heißt flüssig. In diesem Fall muss dieser Löscher im Stande sein in einer bestimmten Zeit 113 Liter brennbare Flüssigkeit oder eine gemischt brennbare Flüssigkeit zu löschen. Und dieser Löscher mit 75F muss in der Lage sein, in einer bestimmten Zeit eine Fritteuse beispielsweise mit 75 Liter Fassungsvermögen zu löschen. Also behalten wir uns mal im Hinterkopf. Es ist ein Löscher mit 21A, 113B.“
Folie 35 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Hier sehen Sie mal, das ist jetzt ein Löscher, der hat 55A. Das heißt, dieser Prüfkörper ist 5,5 m lang, hat eine bestimmte Höhe, eine bestimmte Breite. So sieht er aus und dieser Löscher muss im Stande sein, diesen Prüfkörper mit diesen Abmessungen in einer bestimmten Zeit zu löschen. Und bei unserem Löscher, was wir gerade eben hatten, waren es 21A, dann ist eben dieser Prüfkörper 2,10 m lang.“
Folie 36 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Auf unserem Löscher stand drauf beispielsweise 131B. Jetzt, bei diesem Löscher haben wir 233B. Wir haben also hier 233 Liter brennbare Flüssigkeit, wo der Löscher in einer bestimmten Zeit auch diesen Brand löschen kann. Das wären jetzt mal die Hilfsgrößen, die sogenannten Löschmitteleinheiten, auf die wir jetzt dann auch noch mal kommen.“
Folie 37 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Das heißt, die Änderung mit der Regel bezogen auf den Brandschutz und diese Einführung der ASR2.2 hat auch Auswirkung auf die Ausstattung, weil in der ASR 2.2 geht man von einer Grundgefährdung aus und es gibt nur noch eine erhöhte Gefährdung. Früher hatte man eine Grundgefährdung, eine mittlere Gefährdung, eine höhere Gefährdung. Jetzt haben wir nur die Grundgefährdung und die höhere Gefährdung. Für die Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern gehen wir von einer Grundgefährdung aus. Das heißt, wir haben beispielsweise eine Fläche von 300 oder 400 m², dann brauchen wir diese Hilfsgröße: 18 Löschmitteleinheiten.
Wie bekomme ich jetzt die Löschmitteleinheiten? Da gehen wir in die rechte Tabelle. Da haben wir zum Beispiel, wir hatten ja vorhin den Feuerlöscher mit 21A, 113B. Dieser Löscher, Anführungszeichen Standardlöscher, hat 6 Löschmitteleinheiten. Das heißt 400 m², 18 LE bräuchten wir für diesen Bürobereich - 3 von diesen 21A-Löschern. Diese Größe ist zu bezeichnen wie der ABC-Pulverlöscher. 6 kg ABC-Pulverlöscher hat beispielsweise die 21A. Gehen wir auf den anderen Löscher, den wir gerade eben hatten, und zwar den 55A. Dieser Löscher hat 15 Löschmitteleinheit. Das heißt also 400 m², 18 Löschmitteleinheit, ein Löscher reicht nicht aus, also bräuchten wir noch einen separaten zweiten Löscher. Also wie gesagt, 400 m², dann schauen wir, welche Löschmitteleinheiten, dann schauen wir, was für ein Löscher haben wir da und dementsprechend können wir sagen: Wir brauchen in diesem Bürobereich drei beispielsweise von diesen 21A- Löschern. Die Anordnung von Feuerlöschern, auch in der ASR2.2 2 beschrieben, sogar detailliert beschrieben, die Griffhöhe in circa 80 cm, dann die Abstände von einem Löscher zum anderen Löscher maximal 20 m Lauflänge. Das wäre jetzt einmal die Grundausstattung von Bürogebäude, Verwaltungsgebäude mit Feuerlöschern.“
Folie 38 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Für stationäre Baustelleinrichtungen gilt das genauso. Für Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten gilt das genauso eben dann über die Quadratmeter die Anzahl der Feuerlöscher.
Bei der Grundausstattung, ein Mindestlöscher hat immer die 6 Löschmitteleinheiten. Das wäre wie gesagt der 21A. Habe ich Werkstätten mit erhöhter Brandgefährdung, Kraftfahrzeug-Werkstatt, Tischlerei, Metallverarbeitung und so weiter, dann haben wir auch eine Information in der ASR, was man noch hinzunehmen kann, zum Beispiel fahrbare Feuerlöscher, Löschanlagen oder Brandmeldeanlagen.
Zu den Baustellen an sich: Sie brauchen auf der Baustelle, wo Sie draußen Dacharbeiten beispielsweise ausführen, da gilt diese Vorgehensweise nicht. Da gilt, wenn sie vorher gefährliche Arbeiten ausführen, wie zum Beispiel Schweißen, Flexen oder sie haben Arbeitsverfahren, wo es zum Brand oder Explosion kommen könnte, muss immer dort, wo das Arbeitsmittel der Brenner ist, immer ein 6 kg ABC-Pulverlöscher vor Ort sein. Also eben diese mindestens 6 LE. Habe ich zwei Brenner, brauche ich zwei Löscher. Habe ich zwei Löscher, habe ich zwei Brenner und eine Flex, brauche ich dann drei Löscher. Die müssen direkt dort an der Arbeitsstelle auch vorgehalten werden.“
Folie 39 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Brände mit Handfeuer richtig löschen. Gehen wir mal kurz da drauf ein. Also immer in Windrichtung von vorne nach hinten löschen. Flächenbrände auch von vorne nach hinten, dran denken, stoßweise Vorgehen bei Feststoffbrennen (die Löschmittelmenge, dass man die etwas spart). Bei Flüssigkeitsbränden dann geht man so vor, dass man so viel Löscher einsetzt, wie man zur Verfügung hat, und zwar gleichzeitig bei Flüssigkeitsbränden. Bei abtropfenden Bränden muss man natürlich von oben nach unten löschen, ansonsten wie gesagt von unten nach oben und von vorne nach hinten. Ganz wichtig! Wenn sie einen Brand gelöscht haben, kann es sein, dass es eine Nachzündung oder eine Wiederentzündung gibt, wenn die Sperrschicht beispielsweise Pulver, Schaum, aufreißt, Sauerstoff kommt hinzu und dann kann es wieder zu einer Nachzündung kommen, deshalb auch nachlöschen. Wenn Sie einen Löscher eingesetzt haben, dann ist dieser natürlich von einem Sachkundigen wieder in Stand zu setzen und natürlich auch hier den Vorgesetzten informieren, dass es hier gebrannt hat und dass man den Löscher dann wieder instand setzen muss.“
Folie 40 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Ganz wichtig! Wenn Sie einen Entstehungsbrand mit einem Handfeuerlöscher bekämpfen, geht die Eigensicherung immer vor. Gut, das war jetzt mal Bedienung der Feuerlöscheinrichtung, zum Beispiel die tragbaren Handfeuerlöscher.“
Folie 41 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Anforderungen auf Baustellen habe ich eben schon erwähnt, die feuergefährlichen Arbeiten. Und hier sehen Sie mal rechts auf dem Bild, da hatte ich vor Jahren bereits auf der Baustelle die Mineure Tunnelbauer auf der Baustelle geschult in Bezug auf den Umgang mit Handfeuerlöschern.
Auf Baustellen, wie gesagt, brauchen wir ja keine Brandschutzhelfer so wie im Betrieb. Da gilt die 5-Prozent-Klausel nicht, sondern da brauchen sie natürlich, da wo sie offene Flamme haben, eben den Feuerlöscher und dann müssen halt die Leute auch mit diesen Handfeuerlöschern in Theorie und Praxis geschult sein. Die Feuerlöscher-Unterweisung sagt man in der Regel alle 2 bis 5 Jahre.“
Folie 42 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Kommen wir nun zu den Gefahren durch Brände.“
Folie 43 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Die Hauptgefährdung durch Brände sind die Brandgase und die Brandrauche, wie es da auf diesem Piktogramm, auf der Darstellung auch sehen. Entschuldigung, auf dem Diagramm. 10 kg Papier sind ungefähr 10.000 Kubikmeter giftige rauchtoxische Rauchgase zweidrittel der Brandtoten. Da ist die Ursache diese giftigen Brandgase und Brandrauche. Auf der rechten Seite sehen Sie mal eine explodierte Propangastlasche auf einer Baustelle und Sie sehen hier richtig die dunklen Rauchschwaden, die hier hochsteigen. Ja. Und hier haben Sie eine helle weiße Rauchschwade. Das heißt, sie haben eine unvollständige Verbrennung. Drei Atemzüge maximal haben Sie da die Möglichkeit zu atmen. Ansonsten haben Sie Problem, dann können Sie gesundheitliche Schäden von sich tragend. Aber da kommen wir jetzt gleich drauf.“
Folie 44 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Um diese gefährlichen und giftigen Rauchgase in Gebäuden auch abziehen zu lassen, zum Beispiel in einem Treppenhaus, gibt es sogenannte Rauch- und Wärme-Abzugsanlagen.
Hier in dem Schnitt sehen Sie, wir haben hier eine Rauchausbreitung. Die Rauchausbreitung steigt nach oben, sammelt sich an der Decke, die heißen Brandgase, Temperaturen im Bereich von 500° aufwärts, drücken nach unten, wir haben keine Sicht in diesem Flur und, um dieses Treppenhaus dann rauchfrei zu geben, gibt es eben diese R&W, also Rauch- und Wärme-Abzugsanlagen, wie wir es hier sehen. Dann haben wir unten einen Taster und oder eine Auslösereinrichtung und oben so in dieser Form dargestellt, wird von der Feuerwehr aktivierten. Dann öffnet sich oben am Dachfenster angeordnet und die heißen Brandgase können nach außen strömen und man hat dann die Möglichkeit dieses Treppenhaus zu entrauchen.“
Folie 45 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Ja, in dem privaten Bereich haben wir natürlich dann keine Brandmeldeanlage, sondern eben diese Rauchwarnmelder. Schauen wir uns das kurz mal an. Es gibt verschiedene Arten von Rauchwarnmeldern. Es sind optische Rauchwandmelder. Warum optische..?“
Folie 46 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Da kommen wir drauf. Sie sehen auf der linken Seite die Funktionsweise. Diese Rauchmelder haben ja diese Öffnungen hier. Gelangt dann der Rauch in diesen Rauchmelder in das Gehäuse rein, dann haben wir da einen Lichtstrahl. Der wird durch diese Rußpartikel, Rauchpartikel, Wasserdampfpartikel und so weiter umgelenkt, trifft dann auf ein Fotoelement und dann löst sie aus. Wir haben hier 85 dB(A).
Nein, man kann ihn nicht leiser stellen. Kommt also immer wieder die Frage.
Und dann löst er aus und dann piepst der Rauchmelder. Wo sollten Sie oder wo müssen Sie Rauchmelder montieren? In jedem Raum, wo Sie überwiegend schlafen. Das ist der Mindestschutz. Das sehen Sie hier auf der rechten Seite. Mindestschutz: Gästezimmer, Schlafzimmer und im Flur ist ein Rauchmelder Pflicht. Der optimale Schutz wäre dann zum Beispiel im Dachboden, im Wohnzimmer, im Keller. Nicht in der Küche, weil wenn Sie einen Rauchmelder in der Küche montieren, durch den Wasserdampf, was es in der Küche gibt, löst er immer aus, deshalb - außerhalb von der Küche. Und da heißt es hier so schön bei diesem Diagramm: Küche = Sonderschutz. Es gibt ja auch nicht nur die optischen Rauchmelder. Es gibt ja auch die Temperaturmelder, die Flammenmelder und so weiter. Das soll man sich dann, wenn man sowas dann hier installieren möchte, in diese Richtung orientieren.
Neben den Rauchmeldern empfehlen wir auch immer, wenn sie zum Beispiel zum Beispiel eine Gastherme haben, einen Gasherd haben, dass sie in diesen Bereichen, diesen Räumen einen sogenannten Kohlenmonoxid-Melder installieren.“
Folie 47 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Jetzt zeige ich Ihnen mal ein Video. Das ist ein Flur. Im hinteren Bereich, wo Sie die Tür sehen, die jetzt im Moment offen ist, ist ein Feuerwehrmann unter Atemschutz. Er entzündet ein Stück Styroporschaumstoff 10 cm x 10 cm und lassen wir uns das mal auf uns wirken.
Video
Sie sehen, der Feuerwehrmann hat's entzündet, dann schließt er die Tür im hinteren rechten Eck. Man sieht überhaupt noch nichts, an Flammen, sondern der Rauch steigt nach oben, weil der Sauerstoffgehalt noch nicht so vorhanden ist und ist noch nicht richtig entzündet. Rauch steigt immer - am Ende sieht man noch eine Flamme, da haben wir eine vollständige Verbrennung in diesem Bereich. Der Rauch steigt nach oben, wie gesagt, 500° plus, sammelt sich an der Decke, breitet sich aus, drückt dann von oben nach unten und so sehen Sie, dass im unteren Bereich haben Sie noch genügend Sauerstoff. Da können Sie dann quasi noch auf dem Boden flüchten. Und jetzt sehen Sie mal, wie die giftige, gefährliche Rauchwolke in unsere Richtung. Wir schauen durch eine rauchdichte Tür. Und wenn diese Rauchschicht dann an der Tür angekommen ist und nach unten drückt, haben die Personen in diesem Bereich keine Chance. Sie sind orientierungslos. Sie atmen die heißen Brandgase ein.“
Folie 48 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Kommen wir jetzt zu der Zusammenfassung unserer Informationsveranstaltung.“
Folie 49 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Also, wir haben gesprochen über die Bereitstellung von Feuerlöscheinrichtungen, was Sie auf dem linken Bild erkennen können. Wir haben ja gesprochen auch über die Auslösung von Feueralarm über einen Druckknopfmelder beispielsweise. Hier sehen Sie, es ist zwar so ein blaues Kistchen, aber das ist kein Druckknopfmelder für den Brandalarm, sondern das ist eine für den Hausalarm - steht da obendrauf. Also, wenn die Mitarbeiter von dieser Firma diesen Knopf aktivieren, dann kommt nicht die Feuerwehr, sondern es geht ein Hausalarm, nur lediglich ein Hausalarm los. Und so wie dieses die Alarmierungseinheit hier für den Hausalarm, kann es auch sein, dass im Bereich vom Treppenhaus, im Treppenhaus eben die Alarmierungseinrichtung ist für die Rauch- und Wärme-Abzugsanlage, die unter Umständen nicht mit der Alarmierung der Feuerwehr gekoppelt ist. Bereitstellung von Feuerlöscheinrichtung, aber auch Kennzeichnung von Feuerlöschern. Überall, wo ein Feuerlöscher vorgehalten wird, ist darüber eine Feuerlöschkennzeichnung erforderlich.“
Folie 50 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Oder wir haben es hier beispielsweise, + auch Wandhydranten. Bei den Wandhydranten gibt's zwei Arten. Das eine sind die Verleihe zum Löschen und das andere sind die Wandhydranten für die Feuerwehr. Aber Sie wollen ja ein Entstehungsbrand löschen, dann nehmen Sie in der Regel natürlich die Handfeuerlöscher.“
Folie 51 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Verhalten im Brandfall. Wie funktioniert so eine Alarmierung? Also entweder Sie rufen, sagen zu den Kolleginnen/ Kollegen: „Es brennt.“, Sie kriegen da über Druckknopfmelder, dann geht es, wenn man eine Brandmeldeanlage hat, geht es zur Brandmeldezentrale. Das kann auch vorkommen, dass man oder kommt vor, wenn man Rauchmelder in den Gebäuden hat. Die Brandmeldeanlage wird aktiviert und es wird die Feuerwehr alarmiert. Parallel dazu müssen wir oder müssen die Unternehmen dann organisieren, wie das Gebäude so schnell wie möglich auf dem kürzesten Weg auch verlassen wird und sich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an dem Sammelplatz und mit Hilfe der Brandschutzhelfer auch dann einfinden.
Hier gibt's Broschüren, zum Beispiel das der DGUV Feuerlöscher richtig einsetzen, wo sie noch einmal die Problematik haben mit den Piktogrammen, wo es auch noch einmal explizit darauf hingewiesen wird, dass Sie Aufzüge nicht im Brandfall nutzen dürfen, Stichwort Kaminbrände. Und die Aufzüge haben dann auch eine sogenannte Brandfallsteuerung. Das heißt, wenn die Brandmeldeanlage auslöst, müssen die Aufzüge in den gesicherten Bereich nach unten fahren beispielsweise, die Türen öffnen sich und der Aufzug ist nicht mehr in Betrieb. Haben wir Aufzüge, die durch Brandabschnitte durch fahren, dann weiß der Aufzug, dass es im Stockwerk 3 eine Rauchentwicklung gibt, dann hält der quasi im Stockwerk 4 und die Tür geht auf und er ist nicht mehr im Betrieb.
Wichtige Information! Wenn Sie Räumungsübungen durchführen, sollte man auch ja zwei bis drei Jahre Räumungsübungen durchführen. Und die Räumungsübung hat stattgefunden, die Brandmeldeanlage hat ausgelöst, der Aufzug ist runtergefahren ins Erdgeschoss/ Eingangsbereich und dann wollen die Leute, nachdem der Einsatzleiter von der Feuerwehr und der Unternehmer oder der Vertreter vom Unternehmer das Gebäude wieder freigegeben hat, wollen sie wieder in ihr Büro und dann geht der Aufzug immer noch nicht. Ja, und dann da dran denken, dass der Aufzug über die Brandmeldeanlage quasi wieder freigeschaltet werden.“
Folie 52 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „So, hier noch einmal die Gegenüberstellung vom Alarmplan, wie ich eingangs erwähnt habe und der Brandschutzordnung A.
Alarmplan haben wir dann was, wie verhalten wir uns im Brandfall oder im Einbruchfall oder im Überfall und so weiter.
Und rechts haben wir die Brandschutzordnung A, wo dann noch mal im Einzelnen dann aufgeführt ist, wie man sich im Brandfall verhält: Ruhe bewahren. Und die muss natürlich in dem Besucherraum, Seminarraum auch ersichtlich angebracht sein.
Dann haben wir hier bei der Brandschutzordnung A die 5 W´s. Es birgt natürlich die Gefahr, dass Sie die W´s in der Panik nicht mehr wissen, dass Sie die Reihenfolge nicht mehr wissen. Ja, deswegen sagen manche auch: „Ja, also die W´s, man braucht nicht mehr die 5 W´s.“ Was sie auf jeden Fall brauchen - Sie brauchen dieses W = Warten. Weil wenn Sie an der Leitstelle anrufen und der Disponent nimmt ab, der frägt dann schon die entsprechenden Informationen, die er benötigt ab. Aber Sie müssen auch am Apparat bleiben, deshalb ist das Warten das Wichtigste. Und auf der gegenüberliegenden Seite die disponentere Leitstelle beendet das Gespräch.“
Folie 53 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Wir haben gesprochen über die Flucht- und Rettungswegpläne, dass die hier entsprechend ausgehängt werden müssen mit den entsprechenden gültigen Piktogrammen, dass man das nicht mischen darf, dass die Räume auch die Besucherräume auch gekennzeichnet wird über den Hauptfluchtweg und den Nebenfluchtweg haben wir auch erläutert und besprochen über die Steckleiter.“
Folie 54 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Ja, das waren viele, viele Informationen für Sie. Da habe ich jetzt mal eine geringe Anzahl von Fragen noch mal zusammengestellt. Jetzt können Sie für sich überlegen, ob Sie im Betrieb der betriebliche Brandschutz organisiert ist. Sind Sie speziell unterwiesen im Umgang zum Beispiel mit Feuerlöschern? Haben Sie schon was gehört von einem Alarmplan? Sind Ihre Feuerlöscher richtig montiert? Sind sie gekennzeichnet? Gibt es Flucht- und Rettungsweg-Kennzeichnungen? Sind die nachtleuchtend? Gibt's bei Ihnen im Betrieb vielleicht noch nicht Brandschutzhelfer? Wer kann Brandschutzhelfer sein? Welche Verantwortung habe ich als Brandschutzhelfer? Ja, wann brauche ich einen Brandschutzbeauftragen?
Wenn Sie weitere Fragen haben, dann wenden Sie sich an uns. Da helfen wir Ihnen auf jeden Fall weiter.“
Folie 55 wird eingeblendet und Herr Trunz sagt: „Dann vielen Dank, dass Sie zugehört haben.“
Folie 56 mit den Kontaktdaten von Herrn Trunz wird eingeblendet: Diplom Ingenieur Frank Trunz, BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft; Gebiet Baden Nord/Pfalz Süd, www.bgbau.de/kontakt.
Herr Trunz sagt abschließend: „Ganz herzlichen Dank für Ihr Interesse bei dieser Onlineschulung ‚Brandschutz im Betrieb‘“




