Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen

DGUV Regel 101-024 (bisher GUV-R 2150)
Ausgabe Juli 1999 – aktualisierte Fassung Januar 2008
Herausgeber: DGUV

Informationen

Diese Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz gelten für das Abwenden von Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen und auf den Wegen zu und von diesen Arbeiten, soweit diese Wege im Gleisbereich liegen und Versicherte durch bewegte Schienenfahrzeuge gefährdet werden können.

Achtung!
Die Regel 101-024 "Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen" bezieht sich auf die Unfallverhütungsvorschrift 78 "Arbeiten im Bereich von Gleisen" und darf nur in Verbindung mit dieser verwendet werden.

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