Sehhilfen an Bildschirmgeräten

DGUV Information 250-008
Ausgabe: April 2026
Herausgeber: DGUV

Titelseite der DGUV Information 250-008 „Sehhilfen an Bildschirmgeräten“ mit einer Augenuntersuchung, bei der einer Patientin eine Messbrille angepasst wird.

Quelle: DGUV

Informationen

Die DGUV Information 250-008 „Sehhilfen an Bildschirmgeräten“ erklärt, wann Beschäftigte eine spezielle Bildschirmbrille benötigen und welche Arten von Brillen dafür geeignet sind. Sie beschreibt die Unterschiede zu normalen Alltags- und Gleitsichtbrillen, gibt Hinweise zur passenden Ausstattung und erklärt den Weg von der arbeitsmedizinischen Vorsorge bis zur Anfertigung und Kostenübernahme.

Die Information richtet sich vor allem an Betriebe, Betriebsärzte sowie Augenärztinnen und Augenärzte. Sie hilft dabei, den Bedarf für eine Bildschirmbrille richtig einzuschätzen und Missverständnisse zu vermeiden. Außerdem erläutert sie die rechtlichen Grundlagen: Ist eine spezielle Sehhilfe notwendig und eine normale Sehhilfe nicht geeignet, muss der Arbeitgeber die erforderlichen Kosten tragen.

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Ebenfalls zu beziehen unter www.dguv.de/publikationen