Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit

DGUV Grundsatz 314-003 (bisher BGG 916)
Stand: 01/2023
Herausgeber: DGUV

Titelbild des DGUV Grundsatz 314-003: Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit

Bildquelle: DGUV

Informationen

Im Januar ist der aktualisierte DGUV Grundsatz 314-003 „Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit“ des Sachgebiets „Fahrzeuge“ der DGUV erschienen.

Dieser dient als Grundlage für die Festlegungen zum Prüfen von Fahrzeugen und deren Aufbauten. Der Grundsatz erläutert die wichtigsten Anforderungen beim Prüfen von Fahrzeugen und enthält Prüflisten für verschiedene Fahrzeugtypen, die für die Bauwirtschaft relevant sind (zum Beispiel für Pkw, Transporter, Lkw- und Anhänger-Grundfahrzeug, Kippaufbauten, Saug- und Spülfahrzeuge, Fahrmischer, Tieflader, Absetz- und Abrollcontainer). In den Prüflisten sind relevante Prüfpunkte für die Arbeitssicherheit des jeweiligen Fahrzeugs dargestellt. Die Prüfpunkte „Arbeitssicherheit“ beschreiben detailliert die jeweiligen Anforderungen an das zu prüfende Element. Alle Prüflisten finden Sie als pdf-Datei zum Ausfüllen auf der Website der BG Verkehr: www.bg-verkehr.de

Das sind die Änderungen in der aktuellen Fassung von Januar 2023:

  • Überarbeitung des Kapitels Begriffsbestimmungen
     
  • Einfügen der folgenden Kapitel in Anlehnung an die TRBS 1201 „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“
    • Festlegungen zu wiederkehrenden Prüfungen,
    • Festlegung der Fristen für wiederkehrende Prüfungen
    • Festlegung von Personen, die Prüfungen durchführen
    • Durchführung der Prüfungen
       
  • Einfügung von Prüflisten, die als Vorlage für die Dokumentation von Prüfergebnissen verwendet werden können
     
  • Anpassen der Prüfpunkte an den Stand der Technik und Ergänzung von Prüfpunkten zu speziellen Fahrzeugaufbauten
     
  • Überarbeitung der Prüfpunkte „Verkehrssicherheit und Antrieb“ auf Grundlage der Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO („HU-Richtlinie“), BMVI/StV 22/7341.1/40 vom 2.12.2019, VkBl. S. 871 mit Änderung vom 25.11.2021, VkBl. S. 1175
     
  • Anfügen eines Anhangs „Durchführung der Messung der Bremswirkung und Berechnung der Abbremsung Z in %“ auf Grundlage der Richtlinie für die Prüfung der Bremsanlagen von Fahrzeugen bei Hauptuntersuchungen (HU) nach § 29 StVZO (HU-Bremsenrichtlinie), BMVBS/LA 20/7345/22-3 vom 24.5.2012, VkBl. S. 432 mit Änderungen vom 3.9.2014, VkBl. S. 655

Weitere Informationen

Ebenfalls zu beziehen unter www.dguv.de/publikationen