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Verarbeiten von flüssigen Beschichtungsstoffen – Brand- und Explosionsschutz
DGUV Information 209-046 (bisher BGI 740)
Stand: 12/2024
Herausgeber: DGUV
Nur zu beziehen unter www.dguv.de/publikationen
Weitere Informationen
Diese DGUV Information erläutert die notwendigen Maßnahmen zur sicheren Verarbeitung von flüssigen Beschichtungsstoffen in Räumen und an technischen Einrichtungen zur Absaugung und Lüftung und zum Brand- und Explosionsschutz.
Änderungen zur letzten Ausgabe August 2016:
- Neuer Titel und neuer Aufbau der Informationsschrift
- Aktualisierung der Informationen zu brandschutztechnischen Anforderungen an Lackiereinrichtungen
- Erläuterungen zur Vorgehensweise bei der Beurteilung der Explosionsgefährdung
- Ergänzung und Aktualisierung der Anforderungen in Zusammenhang mit der Planung, Anzeige, Genehmigung, Erlaubnis von Lackiereinrichtungen
- Überarbeitung und Straffung der Beispiele zur Zoneneinteilung unter Berücksichtigung der Erleichterungen im Explosionsschutz aus der neuen Lackierkabinennorm DIN EN 16985
- Aktualisierung und Vervollständigung der Informationen und Formulare zum Explosionsschutzdokument
- Überführung erhaltenswerter Inhalte der DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.28 „Betreiben von Trockner für Beschichtungsstoffe“ und Kapitel 2.29 „Verarbeiten von Beschichtungsstoffen"