Verarbeiten von flüssigen Beschichtungsstoffen – Brand- und Explosionsschutz

DGUV Information 209-046 (bisher BGI 740)
Stand: 12/2024
Herausgeber: DGUV

Nur zu beziehen unter www.dguv.de/publikationen

Weitere Informationen

Diese DGUV Information erläutert die notwendigen Maßnahmen zur sicheren Verarbeitung von flüssigen Beschichtungsstoffen in Räumen und an technischen Einrichtungen zur Absaugung und Lüftung und zum Brand- und Explosionsschutz.

Änderungen zur letzten Ausgabe August 2016:

  • Neuer Titel und neuer Aufbau der Informationsschrift
  • Aktualisierung der Informationen zu brandschutztechnischen Anforderungen an Lackiereinrichtungen
  • Erläuterungen zur Vorgehensweise bei der Beurteilung der Explosionsgefährdung
  • Ergänzung und Aktualisierung der Anforderungen in Zusammenhang mit der Planung, Anzeige, Genehmigung, Erlaubnis von Lackiereinrichtungen
  • Überarbeitung und Straffung der Beispiele zur Zoneneinteilung unter Berücksichtigung der Erleichterungen im Explosionsschutz aus der neuen Lackierkabinennorm DIN EN 16985
  • Aktualisierung und Vervollständigung der Informationen und Formulare zum Explosionsschutzdokument
  • Überführung erhaltenswerter Inhalte der DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.28 „Betreiben von Trockner für Beschichtungsstoffe“ und Kapitel 2.29 „Verarbeiten von Beschichtungsstoffen"