Hinweise zum ausnahmsweisen Heben von Personen mit Hydraulikbaggern in tiefe Baugruben
Broschüre/Flyer FBBAU-003
Stand 12/2021
Herausgeber: DGUV
Weitere Informationen
Hydraulikbagger sind in der Regel nicht für das Heben von Personen vorgesehen. Diese Fachbereich AKTUELL ist eine Hilfestellung für Arbeitgeber (Unternehmer bzw. Unternehmerinnen) bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV. Sie gibt für einen konkreten Einzelfall Hinweise, wie die Ausnahmeregelung zum Heben von Personen mit einem nicht dafür vorgesehenen Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung ausgelegt werden kann.
Erhältlich unter www.dguv.de/publikationen