Branche Herstellung von Asphaltmischgut

DGUV Regel 113-614
Stand September 2024
Herausgeber: DGUV

Titelbild der DGUV Regel 113-614: Branche Herstellung von Asphaltmischgut.

Bildquelle: DGUV

Informationen

Die DGUV Regel 113-614 "Branche Herstellung von Asphaltmischgut" richtet sich an Betreiber von Asphaltmischwerken sowie Verantwortliche für Arbeitsschutz in diesen Betrieben. Die Publikation bietet eine umfassende Übersicht über Gefährdungen und die notwendigen Schutzmaßnahmen bei der Herstellung von Asphaltmischgut. Das Dokument dient als praktische Hilfestellung, insbesondere für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, und stellt eine umsetzungsorientierte Ressource zur Förderung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz dar. Wichtige Schwerpunkte sind die Gefährdungserkennung, Präventionsmaßnahmen und die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben.

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Ebenfalls zu beziehen unter www.dguv.de/publikationen.