Branche Grün- und Landschaftspflege

DGUV Regel 114-610
Ausgabe 06/2020
Herausgeber: DGUV

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Die DGUV Regel 114-610 bietet konkrete Hilfestellungen bei den Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen der Grün- und Landschaftspflege. Sie thematisiert Gefährdungen und mögliche Maßnahmen zu deren Vermeidung bei Grün- und Landschaftspflegearbeiten unter anderem im Freien, in der Höhe, im öffentlichen Verkehrsraum, an Gewässern oder mit Gefahrstoffen. Sie enthält außerdem Hinweise zum Arbeiten mit Maschinen, Geräten und Werkzeugen sowie Praxishilfen (zum Beispiel Muster-Betriebsanweisungen, Beauftragungen, Checklisten, Prüfpläne). Sie ersetzt damit die DGUV Regel 114-017 „Gärtnerische Arbeiten“.

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