Anzeige von Bauarbeiten in kontaminierten Bereichen

Formular

Anzeige von Bauarbeiten in kontaminierten Bereichen

Bildquelle: BG BAU

Informationen

Bauarbeiten in kontaminierten Bereichen müssen entsprechend DGUV Regel 101-004 "Kontaminierte Bereiche", Abschnitt 11.2, vor Beginn der zuständigen Berufsgenossenschaft schriftlich angezeigt werden. Dafür hat die BG BAU ein Online-Formular erstellt.

Zum Formular „Anzeige für Arbeiten in kontaminierten Bereichen