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Anzeige von Bauarbeiten in kontaminierten Bereichen
Formular

Bildquelle: BG BAU
Informationen
Bauarbeiten in kontaminierten Bereichen müssen entsprechend DGUV Regel 101-004 "Kontaminierte Bereiche", Abschnitt 11.2, vor Beginn der zuständigen Berufsgenossenschaft schriftlich angezeigt werden. Dafür hat die BG BAU ein Online-Formular erstellt.
Zum Formular „Anzeige für Arbeiten in kontaminierten Bereichen”