Sicherheitsanforderungen an Büro-Arbeitstische, Büroschränke und Aufbewahrungsmöbel

DGUV Grundsatz 315-410
Ausgabe 07/2026
Herausgeber: DGUV

Titelbild des DGUV Grundsatzes 315-410

Quelle: DGUV

Weitere Informationen

Der DGUV Grundsatz 315-410 „Sicherheitsanforderungen an Büro-Arbeitstische, Büroschränke und aufrüstbare Raumgliederungselemente in Deutschland“ konkretisiert die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes hinsichtlich der Durchführung von Prüfungen an den genannten Produkten.

Änderungen zur letzten Ausgabe September 2021

Dieser DGUV Grundsatz wurde vor allem mit Blick auf Änderungen in der Normung redaktionell angepasst.

Ebenfalls erhältlich über die DGUV-Publikationsdatenbank: www.dguv.de/publikationen